Schwerbehinderung von GBD50 auf 40 und Anhörung und Sozialgericht

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Bei manchen Krankheiten (z.B. Brustkrebs) fällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit die Schwerbehinderteneigenschaft weg; d.h. der GbB reduziert sich. Die Anhörung dient wahrscheinlich zur Klärung, ob im Laufe der Jahre ev. andere Leiden hinzugekommen sind, die den GdB gleich bleiben lassen. Die Klage vor dem SG ist erst dann zulässig, wenn Du gegen einen abschlägigen Bescheid Widerspruch eingelegt hast und dieser dann mit einem Widerspruchsbescheid beschieden wurde. Wie lange die Verfahren dann dauern, kann wohl keiner sagen. Kommt darauf an, wie schnell alle Beteiligten reagieren (Befundebericht der Ärzte, Gutachter etc) und auch, wie belastet der Richter ansonsten ist. Aufgrund der vielen Hartz4-Klagenist es leider so, dass die Bearbeitungszeit der "normalen" Klagen sich verlängert.

so ein verfahren kann sich hinziehen, bei uns hat es 1,5 gedauert. es ging bei uns aber um 100 gdb.