Schwerbehinderung taxifahren

7 Antworten

Nein, darfst du nicht.

Wenn du für bestimmte Behandlungen eine Verordnung für die Beförderung mit dem Taxi bekommen hast, dann musst du diese Verordnung der Krankenkasse einreichen und auf den Bescheid warten. Du bekommst dann für einen bestimmten Zeitraum einen Dauerauftrag und musst zu Anfang 5 € Zuzahlung leisten und bei der letzten Fahrt ebenfalls. Es wird von den Krankenkassen vorausgesetzt, dass du dir einen bestimmten Taxiunternehmer suchst, der während der ganzen Zeit abrechnet.

Welchen Buchstaben hast du in deinem Schwerbehindertenausweis? Wenn du ein 'G' eingetragen hast, dann musst du dir eine Wertmarke für 6 oder 12 Monate kaufen, pro Monat sind das 5 €. Ohne die Wertmarke darfst du auch nicht den ÖPNV nutzen.

Nein, Taxen sind ausgenommen.

Nein, der gilt nur für den Öffentlichen Personennahverkehr. Wenn Du z.B. ins Krankenhaus musst kanst Du Dir einen Transportschein vom Arzt austellen lassen. Der gilt dann fürs Taxi. Unter Umständen bekommst Du auch einen Transportschein für Serienbehandlungen. das muss aber dann auch der Arzt verodnen und es muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Es gibt Unternehmen die günstige Tarife haben für z.B. Rollstuhlfahrer. Schau mal ins Branchenbuch.

Nein - gilt nur für Bus, Bahn, S- und U-Bahn, Tram etc.