Schwerbehinderung taxifahren
Sers leute, ich will heute von ort a nach b kommen, kann aber nur mit taxi fahren. Da ich den schwerbehindertenausweis habe mit so nem extra beiblatt wo drin steht, dass ich umsonst zug undso fahren darf. gilt das auch für taxi??
Es steht so drin
Der Inhaber oder die inhaberin dieses Beiblattes ist im öffentlichen Personenverkehr /§ 145 abs, 1 sätze 1 und 2 des neunten Buches Sozialgesetzbuch) unentgeltlich zu befördern, sofern das nebenstehende Feld mit einer wertmarke versehen ist. und zwar fr den Zeitraum, der auf der wertmarke eingetragen ist.
Darf ich damit umsonst taxi fahren?
7 Antworten
Nein, siehe hier:
Nein, darfst du nicht.
Wenn du für bestimmte Behandlungen eine Verordnung für die Beförderung mit dem Taxi bekommen hast, dann musst du diese Verordnung der Krankenkasse einreichen und auf den Bescheid warten. Du bekommst dann für einen bestimmten Zeitraum einen Dauerauftrag und musst zu Anfang 5 € Zuzahlung leisten und bei der letzten Fahrt ebenfalls. Es wird von den Krankenkassen vorausgesetzt, dass du dir einen bestimmten Taxiunternehmer suchst, der während der ganzen Zeit abrechnet.
Welchen Buchstaben hast du in deinem Schwerbehindertenausweis? Wenn du ein 'G' eingetragen hast, dann musst du dir eine Wertmarke für 6 oder 12 Monate kaufen, pro Monat sind das 5 €. Ohne die Wertmarke darfst du auch nicht den ÖPNV nutzen.
Nein, Taxen sind ausgenommen.
Nein, der gilt nur für den Öffentlichen Personennahverkehr. Wenn Du z.B. ins Krankenhaus musst kanst Du Dir einen Transportschein vom Arzt austellen lassen. Der gilt dann fürs Taxi. Unter Umständen bekommst Du auch einen Transportschein für Serienbehandlungen. das muss aber dann auch der Arzt verodnen und es muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Es gibt Unternehmen die günstige Tarife haben für z.B. Rollstuhlfahrer. Schau mal ins Branchenbuch.
Nein - gilt nur für Bus, Bahn, S- und U-Bahn, Tram etc.