Schwerbehinderung in Bewerbung angeben

10 Antworten

Hallo Tribunator,

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Schwerbehinderung in Bewerbung angeben<

Antwort:

Die Tatsache, daß eine Schwerbehinderung, dazu noch mit einem GDB 70 vorliegt, sollte auf keinen Fall verschwiegen werden, denn früher oder später wird dies ohnehin bekannt, spätestens dann, wenn Sie auf Ihre Sonderrechte und Nachteilsuasgleiche pochen!

Auch im Zusammenhang mit berufsgensossenschaftlichen Belangen sollte eine Schwerbehinderung immer angegeben werden, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Arbeitsplatz ggf. entsprechend einzurichten!

Im Anschreiben genügt da in der Regel ein einziger Satz, z.B. so:

Mein Grad der Schwerbehinderung ist zwar "GDB70", dies kann ich durch meinen Schwerbehindertenausweis belegen, aber meine Schwerbehinderung hat keine Auswirkung auf meine Arbeitsleistung!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Anton96  12.09.2014, 22:06

Es geht hier erst einmal nur um ein Bewerbungsschreiben, da stellt sich noch nicht die Frage in wie weit der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung besonders ausgestattet sein muss,

Die Berufsgenossenschaft ist in diesem speziellen Fall um den es hier geht übrigens außen vor. Die ist nur im Boot wenn die Behinderung auf eine anerkannte Berufskrankheit, einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall zurück zu führen ist. In allen anderen Fällen ist die ARGE oder der Rentenversicherer zuständig,

Man muß es angeben. Ich würde es als Schlußsatz in den Lebenslauf schreiben.

Allerdings solltest Du Dir klar werden, dass die Bereitschaft einen Schwerbehinderten einstellen zu wollen insbesondere von Arbeitgebern im öffentlichen Bereich standardmäßig in Stellenanzeigen aufgenommen wird. Das braucht -leider- nicht zu bedeuten, dass man dann auch größere Chancen hat. Ich kenne Schwerbehinderte die sehr enttäuscht festgestellt haben, dass man ihnen beim Bewerbungsgespräch den Job dann ausreden wollte.

Anton96  12.09.2014, 20:06

Man muss es nicht angeben und es hat eher nichts im Lebenslauf verloren. Wenn schon dann bitte gleich im Anschreiben angeben, da unter Umständen der Lebenslauf erst einmal nicht gelesen wird. Beim öffentlichen Dienst ist es Sinnvoll die Schwerbehinderung an zu geben da dieser jeden Schwerbehinderten der nicht offensichtlich ungeeignet ist zum Vorstellungsgespräch einladen MUSS.

ArminSchmitz  12.09.2014, 20:10
@Anton96
Man muss es nicht angeben

Da bist Du aber falsch informiert. Selbstverständlich muß die Schwerbehinderteneigenschaft jedem Arbeitgeber vor Vertragsabschluß mitgeteilt werden. Es steht aber frei, ob man das im Anschreiben, im Lebenslauf oder erst im Vorstellungsgespräch macht. Im Anschreiben hat das m.E. absolut nichts zu suchen.

Anton96  12.09.2014, 21:55
@ArminSchmitz

Ich muss dich enttäuschen du hast Unrecht. Eine Behinderung muss ich nur dann angeben wenn die Arbeitsleistung oder Sicherheit durch die Behinderung eingeschränkt ist. Ich muss z.B als Softwareentwickler meine Gehbehinderung nicht angeben. Ob es wirklich sinnvoll ist seine Behinderung zu verschweigen steht auf einem anderen Blatt. Bist du selber Behindert oder hast zumindest Erfahrung mit der Bewerbung mit einer Behinderung? Wenn man die Behinderung schon bei der Bewerbung angeben möchte gehört sie definitiv ins Anschreiben und nicht irgendwo in den Lebenslauf den wie bereits geschrieben hat geht es darum sofort klar zu machen das sich hier ein Schwerbehinderter bewirbt nur so kann man einigermaßen Sicherstelle das die besonderen Regelungen die bei Bewerbungen von Menschen mit Behinderung gelten auch eingehalten werden. Aus diesem Grund ist es auch Sinnvoll gleich eine Kopie des Schwerbehindertenausweis mit zu schicken. Warum glaubst du den das die Behinderung nicht ins Anschreiben gehört und wo würdest du die im Lebenslauf erwähnen?

rainerpb  12.09.2014, 22:23
@Anton96

Hallo Anton,die Mühseligkeit unserer Auseinandersetzung ist wie so oft in solchen Fällen:Man erhält keine Reaktionen oder näheren Erläuterungen des "Fragenden"! (selbst Gdb 90+G nebenbei) Die Frage,die sich mir zum einen stellt ist,ob der/die Fragende nur verstanden hat,daß der Arbeitgeber "gerne" Behinderte beschäftigt,obwohl der Arbeitgeber nur seinen Ausschreibungsverpflichtungen nachgekommen ist oder ob der AG in besonderer Weise zum Ausdruck bringt,daß er gern SCHB. beschäftigen würde. Desweiteren ist lediglich bekannt,daß der/die Fragende "zZt. Gdb 70" hat. Wir wissen nicht,ob dies vorraussichtlich dauerhaft so ist oder nur befristet auf unter 5Jahre wegen einer evtl. Heilungsbewährung und wir wissen nicht,ob der Fragant die Nachteilsausgleiche in anspruch nehmen möchte oder nicht. Weiterhin wissen wir nicht,ob durch die Schwerbehinderung die Tätigkeit nur beeinträchtigt ausgeübt werden kann.Wir wissen ebenfalls nicht,ob der Fragant tatsächlich den Arbeitswillen hat oder nur einer Bewerbungspflicht des Jobcenters nachkommt etc.,etc...! Wir fischen nur im trüben! Desweiteren ist dies hier auch kein "Rechtsforum" sondern ein Forum für "Rat und Hilfe in einer konkreten Frage!" Mein Rat wäre eben gewesen,die Schwerbehinderung lediglich nicht in der Bewerbung/Lebenslauf zu erwähnen,weil damit die Möglichkeit eines Vorstellungsgespräches eingeschränkt sein könnten. Übrigens: "Recht" ist mit "Lebenswirklichkeit und gelebter Praxis" nicht gleich zu setzen!Gruß ;-)

Und was ist daraus geworden Tribunator ?
Ich gab meine mdE 40% damals an.

 

Ich würde es im Anschreiben unterbringen, beim Lebenslauf ist irgendwie kein geeigneter Platz dafür.

Wenn das ein Behinderten gestützter Arbeitsplatz ist solltest du es auf jeden Fall angeben.

So wie jedes "Gebrechen" wenn es auch ein Normaler Arbeitsplatz ist. Könnte ja sein, dass du keine Treppen laufen darfst und es ist nur ein 4- 5 Geschössiges Haus ohne Aufzug.

Wo das hingehört kannst ja nochmal deinen Arbeitsvermittler oder so Betreuer fragen. Wenn selbst die keine Angaben machen können ruf doch mal in der Firma an und sprich mit der Rezeption.

lg