schwerbehindert ohne Ausweis

11 Antworten

Hallo, Du schreibst,daß Du behindert bist,aber keinen Ausweis beantragt hast... Folgendes: Ohne entsprechenden Bescheid/Ausweis des zuständigen Versorgungsamtes gilst Du nicht als schwerbehindert. Es obliegt einzig und alleine dem Versorgungsamt,eine Schwerbehinderung festzustellen. Eine Behinderung/Einschränkung bedeutet noch nicht,daß man auch schwerbehindert ist! Schwerbehinderung liegt erst dann vor,wenn die Beeinträchtigungen durch eine Erkrakung u.ä. sehr schwerwiegend sind. Du solltest daher dringend einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt stellen! Dein Hausarzt kann Dir keine Schwerbehinderung bescheinigen!Selbst bei einem zuerkannten GdB von 30 könntest Du Dich mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Als Schwerbehindert gilt man ansonsten,wenn man aufgrund von körperlicher;psychischer Erkrankungen oder entsprechender Gebrechen leidet. Hierzu allgemein der eingestellte Link:

de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehinderter

Alles gute!

Sorry,Ergänzung: Als schwerbehindert gilt man,wenn man aufgrund körperlicher ,psychischer Erkrankungen oder entsprechender Gebrechen einen GdB von mind.50 erhält!

Ohne SB-Ausweis, und nur der zählt, keine "Sonderrechte".

Nachtrag:

Das "Schwerbehinderte bevorzugt werden" ist keine Garantie das diese auch wirklich eingestellt werden.

Gewisse Arbeitgeber sind einfach verpflichtet diese Möglichkeit anzugeben.

Ohne Ausweis hast du keine Sonderrechte im Arbeitsleben.

Und wenn eine Firma eine Stelle extra für Menschen mit Behinderung ausschreibt, kann es reine Menschenfreundlichkeit sein, ist es aber meistens nicht, denn sie verspricht sich durch Einstellung eine Kostenreduzierung gegenüber dem Staat.

Sie kommen ihrer Pflicht nach und ich würde das auch nicht gleich negativ sehen.

Du brauchst doch die Feststellung vom Versorgungsamt und was Du Dir da so vorstellst, greift doch ohnehin erst ab 50%

Ab 50 GdB (Grad der Behinderung)

@anitari

Was denn sonst?

@Manuelacosta

Die Prozent sind falsch. :-) Es heißt nur GdB 50

Hallo almeydan,

Sie schreiben:

schwerbehindert ohne Ausweis<

Antwort:

Als Nachweis Ihrer Schwer-Behinderung ab GDB 50 aufwärts gilt in jedem Fall der Schwerbehindertenausweis, den Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt, welches die Schwerbehinderung ermittelt und festgestellt hat, beantragen können!

Ohne Schwerbehindertenausweis werden Sie Probleme bekommen, die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche wie Sonderurlaub usw. nachhaltig geltend zu machen!

google>>

karrierebibel.de/bewerben-mit-behinderung-im-anschreiben-erwaehnen-oder-nicht/

kann ich mich auf stellen bewerben, für die schwerbehinderte bevorzugt werden wenn ich keinen ausweis beantragt habe aber meine Behinderung attestieren lassen kann?<

Antwort:

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit bewerben, allerdings sollten Sie dann den Schwerbehindertenausweis baldmöglichst nachreichen!

Oder habe ich dann keine Sonderrechte?<

Antwort:

Grundlage und Basis für die Geltendmachung Ihrer Nachteilsausgleiche ist der vom Versorgungsamt ausgestellte Schwerbehindertenausweis!

Wenn Sie sich bewerben, Ihre Schwerbehinderung nicht rechtzeitig angeben und wenn Sie dann früher oder später Ihre Rechte als Schwerbehinderter geltend machen wollen, dann kommen Sie ggf. Ihrem Arbeitgeber gegenüber in Erklärungsnot und gefährden das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Die Grenzen, wann eine Schwerbehinderung anzugeben ist und wann nicht, richtet sich immer nach dem speziellen Einzelfall und diese Grenzen sind fließend!

Orientieren Sie sich ggf. auch an den Ausführungen zum Thema unter o.a. Link!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad