Schweizer Taschenmesser mit 14 Jahren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja darfst du ! Solange du sie nicht Offen mit dir rumträgst ist es kein Problem ! Im falle einer Kontrolle sagst du bei einer durchsung sofort das du ein Messer dabei hast damit sich die Bamten nicht bedroht fühlen ;)

Dankesehr :-)

Ich bin aus der Schweiz, und kenne mich deshalb nicht ganz so gut aus mit dem deutschen Recht, aber §42a ist mir denoch ein Begriff. (Es ist immer gut, sich mit dem Waffenrecht auszukennen, wenn man halbwegs öfers mal in Deutschland unterwegs ist.)

Soweit ich das Gesetz verstanden habe, spielt es keine Rolle wie alt man ist. Hauptsache man hält sich ans Gesetz. Und das besagt unter anderem dass es im Normalfall verboten ist, Messer mit sich zu führen, die man mit einer Hand öffnen kann. Somit kommen für dich nur Taschenmesser in Frage, die du nur mit zwei Händen öffnen kannst.

Was beim Kauf des Taschenmessers nebst dieser Regel auch beachten würde ist, dass es eine Sicherung hat. Einen Linerlock oder ähnliches. Wie ich auf der Homepage von Victorinox gesehen habe, gibt es 85mm-Modelle mit Linerlock, aber viel mehr Modelle, die eine Sicherung haben, findest du unter den 111mm-Modellen.

Ich persönlich würde sowieso eher ein 111mm-Modell kaufen, da man da einfach etwas mehr in den Händen hat. Meiner Meinung nach liegen sie durch ihre leichte Wellenform an der Unterseite auch etwas besser in der Hand und rutschen somit weniger. Vielleicht erlauben dir die Eltern ja so ein Modell. Sonst musst du dich dann halt doch für ein kleineres Modell entscheiden.

Am besten du schaust dich einfach mal auf der Homepage von Victorinox um. Da gibt es wirklich viele Modelle. Manchmal mit nur einem kleinen Unterschied zu einem anderen Modell.

http:www.victorinox.ch

Was deinen Eltern und vielleicht auch dir gefallen könnte, ist dieses Buch:

taschenmesserbuch.ch/Werken_mit_dem_Taschenmesser/BUCH/BUCH.html

Damit sie auch sehen, dass du mit dem Messer nur gute Sachen machst. ;)

Die Modelle mit Wellenschliff sind oft die Einhandmesser von Victorinox. Diese unterliegen dann auf Grund des Linerlocks dem § 42a.

Typische Taschenmesser gelten nicht als Waffen (Waffen sind z.B. Dolche, wo die Klinge an beiden Seiten scharf geschliffen ist). Und normale Taschenmesser darf jeder tragen, da gibt es keine Altersbeschränkung.

Achte aber darauf das es kein Einhandmesser ist. Solche Messer dürfen grundsätzlich nicht geführt werden. Es muss ein Zweihandmesser sein, also ein Messer, das mit beiden Händen geöffnet werden muss und sich erst dann feststellen lässt. Einhandmesser sind oft an ihrem Daumen-Pin zu erkennen, womit sie sich mit einer Hand öffnen und feststellen lassen.

Die klassischen Schweizer Messer sind kein Problem. Und wegen deinen Eltern sag doch folgendes: Früher hatte jeder Junge ein Taschenmesser, es sind praktische Werkzeuge und man sollte früh den Umgang damit erlernen. Heute sind viele Eltern überängstlich und es wächst eine Generation von Bewegungsidioten heran, die später wenn sie erwachsen ist, nicht mal eine Salami vernünftig schneiden können.

Der einzige Nachteil bei den Schweizer Messern: Sie verriegeln nicht. Wenn du darauf nicht achtest, dann kann die Klinge ungewollt zuschnappen und du verletzt dich. Daher mag ich Messer zum arbeiten mehr, die eine eingerastete Klinge haben. Aber jeder wie er will ;-)

Da muss ich dir aber leicht wiedersprechen. Zwar stimmt es, dass viele Schweizer Taschenmesser keine Sicherung haben, aber nicht alle. Die 111mm-Reihen und auch die 130mm-Modelle haben fast immer eine Sicherung. Entweder einen Linerlock, oder so eine Schiebe-Verriegelung:

http://www.victorinox.com/ch/content/compare_page/category/1/100/1004/1106?f=category&v=1/100/1004/1106&m=add&

Und das gibt es nicht erst seit kurzem. Schon mein "Rucksack"-Modell dass ich in den 90er-Jahren als Kind von meinen Eltern bekommen hatte, besitzt so eine Schiebeverriegelung. (So einen wie das Messer ganz links.) Etwas neuer ist der Linerlock. Der wurde vermutlich mit dem Soldantenmesser 08 von Victorinox eingeführt. So eine Verriegelung hat auch mein aktelles Messer "Trailmaster One Hand". (Das "Trailmaster" gibt es auch als Zweihand-Version)

Ansonsten gebe ich dir absolut recht. Bei uns hiess es mal "Jede richtige Bueb, hät äs Sackmesser in der Täschä!" (Jeder richtige Junge hat ein Taschenmesser in der Tasche.) Heute wird man schon fast böse angeschaut, wenn man tatsächlich eins dabei hat. Wie stark sich die Zeiten doch geändert haben, von der Zeit, wo ich noch ein Kind war. :-/ Aber immerhin, wenn man den Text des Fragestellers liest, gibt es noch Eltern, die Messer nicht gleich als Waffe ansehen. :-) Ich selber hab eignetlich immer eins dabei.

Dieses Buch könnte dir vielleicht auch gefallen:

taschenmesserbuch.ch/Werken_mit_dem_Taschenmesser/BUCH/BUCH.html

Man darf auch Einhandmesser tragen. Allerdings dürfen diese dann keine mechanische Verriegelung haben, sprich sich feststellen lassen. Selbst bei Victorinox gibt es Messer, die in Deutschland unter den § 42a fallen.

@Bimmelbommel

Einhandmesser sind nach der gesetzlichen Definition immer Messer mit einer Einrastfunktion. Wovon du sprichst sind also keine Einhandmesser. Und ja, die darf man natürlich unkompliziert führen.

@FloTheBrain

Hab gerade mal nachgelesen. Den genauen Wortlaut des Gesetztes kannte ich nicht. Ich wusste nur, dass Messer, die die beide Voraussetzungen erfüllen (einhändig zu öffnen und mit mechanischer Verriegelung der Klinge) zum Führverbot gem. §42 a WaffG führen. Aber danke für den Hinweis. :-) Dennoch haben die Victorinox Messer, die sich einhändig öffnen lassen, in der Regel einen Linerlock. Somit unterliegen sie dem §42 a.

Ja, darfst du.

Danke!

Ich hab schon ist dem ich 11 bin öfters ein 91mm Ofiziersmesser (Huntsman) mit. In Normalfall dürfte da nichts sein solang du damit keinen bedrohst oder so.