Muss ich ein schweizer Konto beim Finanzamt anmelden?

5 Antworten

Es wird sich ja um Ein Girokonto handeln, wo du keine Zinsen für dein Geld erhältst. In dem Fall hat es das Finanzamt nicht zu interessieren. Meldepflichtig wären nur Erträge.

Glückwunsch übrigens zur dortigen Arbeitsstelle.

Die Schweiz ist auf dem Weg in die absolute fiskalische Transparenz, jedenfalls was EU-Ausländer betrifft. Daher wollen die schweizer Banken keine Steuersünder mehr als Kunden und verteilen solche Hinweise. Allerdings schießt man da oft über das Ziel hinaus. Da in Deutschland die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben wird, sind dem deutschen Finanzamt keine Konten zu melden sondern nur Erträge hieraus.

PS: Vergiß aber nicht, auf Seite 4 des Mantelbogens zur deutschen Einkommensteuererklärung zu vermerken, daß Du Geschäftsbeziehung zu ausländischen Banken hast. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob daraus Kapitalerträge erwachsen.

Dein Schweizer Konto musst du nicht angeben und auch die Kontoauszüge nicht dem Fiskus vorlegen.

Als Grenzgänger bist du Quellsteuerpflichtig, die der AG direkt von dem Gehaltszahlungen abzieht und dem Fiskus überweist. Diese Quellsteuer musst du in deiner deutschen ESt-Erklärung angeben und wird verrechnet. Damit hat der Fiskus Kenntnis von deinen schweizerischen Bezügen und weis daher das ein Schweizer Konto notwendig ist.

AlfredFNeumann hat's eigentlich schon erläutert. Du musst dein Konto nirgendwo anmelden, aber wie schon erwähnt bei der Steuererklärung wahrheitsgemäss beantworten, dass du eine Geschäftsbeziehung zu einer ausländischen Bank hast. Sollten die Zinseinnahmen tatsächlich mehr als einen Euro betragen (was ich bezweifle bei den mickrigen Zinsen bei Girokonten in der Schweiz), so müsstest du diese in der Anlage KAP deklarieren.

Um es mal deutlich zu sagen: Es nicht strafbar ein Konto in der Schweiz zu haben! Einzig das Verschweigen von Zinseinkünften oder die Hinterziehung von Steuern sind strafbar.

Du musst die Zinseinnahmen in Deiner Steuererklärung angeben, mehr nicht.