Schweigepflicht vor Gericht ?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin mir recht sicher, dass dein Arbeitgeber dir dazu Auskunft geben kann, ob und was du an dieser Stelle aussagen kannst, es wird wohl nicht das erste mal sein, dass einer der Mitarbeiter in seiner beruflichen Funktion aussagen muss. So sparst du dir evtl. den Anwalt. Und als Zeuge MUSST du nicht mit einem Anwalt dort erscheinen. Ich (=Laie) weiß nicht mal ob du das könntest, da du ja weder Kläger noch Beklagter bist.

Lass uns aber hier gerne wissen, was dein AG dir geraten hat im Hinblick auf die Schweigepflicht.

Also , mein Arbeitgeber hat sich endlich gemeldet und er sagte, dass ich vor Gericht Aussagen muss . Natürlich wahrheitsgemäß. Schweigepflichtsentbindung bzw. Aussagegenehmigung brauch ich nicht lt. Meinem Arbeitgeber.

@Doevi

Danke für die Info. Ich muss gestehen, dass ich von der Antwort deines AG etwas überrascht bin. Aber deswegen bin ich ja auch Laie ^^ Krankenhäuser haben ja Rechtsanwälte, die sich mit diesen Dingen auskennen, und die Info kommt mit Sicherheit von einem solchen, was auch deshalb nahe liegt, weil die Antwort ja auch ein paar Tage gebraucht hat.

Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auf ALLES was im Zusammenhang mit der Behandlung bekannt wird!

Es wäre also gut zu wissen, worüber du aussagen sollst. Alleine die Tatsache, dass es sich um eine ehemalige Patientin handelt, gibt die noch keine Aussageverweigerungsrecht. Wenn du sie privat (also in deiner Freizeit) bei einer Straftat beobachtet hast, darfst du Aussagen.

Anders sieht es aus, wenn du zum Beispiel bei einem Hausbesuch zufällig Kinderpornografie gefunden hast.

Weder dein Arbeitgeber noch das Gericht können dich von der Schweigepflicht entbinden! Es gibt auch nur wenige Ausnahmen wie Seuchenschutz oder geplante, schwerwiegende Straftaten.

Da ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht strafbar ist, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Auch wenn du nur Zeuge bist.

Ganz nebenbei: die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Patienten hinaus.

Alles, was Du zum Gesundheitszustand dieser ehemaligen Patientin weißt darfst Du natürlich nicht aussagen.

Ansonsten machst Du die Angaben zur Sache, wie sie Dir in Erinnerung sind und das geht natürlich auch ohne anwaltlichen Beistand.

Stellt sich doch erst einmal die Frage worum es in dem Prozess überhaupt geht.

Und soweit es sich nicht um die gesundheitlichen Befindlichkeiten dieser Beklagten handelt musst Du auch aussagen.

Nur weil Du diese Person zufällig von Berufs wegen kennst, heißt dies garantiert nicht, dass Du ein Aussageverweigerungsrecht hättest.

Da wäre ich ganz vorsichtig. Der Richter muss dich vor deiner Aussage belehren, wenn Du keine Lust auf einen Anwalt hast. Das wäre der richtige Zeitpunkt, den zu fragen ob Du überhaupt aussagen darfst.

Dein Vertrauen in die Justiz scheint ja grenzenlos zu sein ; - )

@Still

Was der Richter sagt, muss der Protokollant aufschreiben. Also schon. :) Und DU hast ja noch die anderen Anwesenden als Zeugen. :)

@Andi848484

Bei Gericht wird nur auf Antrag hin wortwörtlich protokolliert.

@Still

Dann muss man das halt beantragen. :)