Schweigepflicht JVA Mitarbeiter?

4 Antworten

Natürlich gibt es eine Schweigepflicht für Beamte, über dienstliche Belange. Ich weiß jetzt nicht, ob oder inwieweit das strafrechtlich relevant ist, aber sicherlich beamtenrechtlich.

Von daher würde ich mir den Sohn beiseite nehmen und ihm klar machen, dass er es lieber für sich behält und darüber besser schweigt wie seine Mutter. Sonst könnte man sich ja darüber beim Dienstherrn der Mutter beschweren, was eventuell Disziplinarmaßnahmen zur Folge hätte, auf die Mama und die ganze Familie, vermutlich lieber verzichten.

Es spricht auch nichts dagegen, vielleicht auch mal mit der Mutter selbst, ein ernstes Wörtchen über ihre Dienstpflichten zu reden und sie zu fragen, was sie gedenkt zu tun, dass es nicht die ganze Klasse erfährt?

Natürlich unterliegt sie der Schweigepflicht.

Ja, sie unterliegen der Schweigepflicht, auch gegenüber der Familie.

Kannst du hier nachlesen.https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html

Sie hätte es nicht erzählen dürfen.