Schweigepflicht bei Lehren?
Guten Tag,
Beispiel
Schüler A erzählt Lehrerin A das er eine Straftat begangen hat. Lehrerin A schreibt einen Brief an alle Lehrer die Schüler A unterrichten indem steht das der Schüler eine Polizei Vernehmung hatte und den Sachverhalt teilweise. Darf lehrerin A das?
9 Antworten

Ich nehme mal an, dass der Schüler A einen Rat von seiner Lehrerin haben wollte. Hat er nicht bekommen, sondern wurde vorgeführt und diskreditiert vor anderen Lehrern. Damit hat die Lehrerin verschiissen.
Wegen fehlendes Vertrauensverhältnis darf die Lehrerin nicht mehr erwarten, dass sich der Schüler A sich jemals ihr anvertraut. Am besten ist es, wenn andere Schüler es auch nicht mehr tun.
Fraglich ist das Verhalten des Schülers, wir wissen nicht was er getan hat, was strafwürdig ist. Angenommen, er hat einen Ladendiebstahl begangen,
was hat die Lehrerin damit zu tun? Nichts.

Man bräuchte etwas mehr Informationen. Steht diese Straftat im zusammenhang mit der Schule? Warum hat der Schüler dies erzählt? Wollte er nur einen Rat oder hat die Schule etwas damit zutun?
Wenn es nichts mit der Schule zutun hat, hätte sie das nicht weitererzählen dürfen.
Anvertrauen würde ich dieser Lehrerin aber garantiert nichts mehr. Eine Vertrauensperson stelle ich mir auch etwas anders vor.

Die Diskussion hatten wir schon ein paarmal.
Ja, Lehrer haben Schweigepflicht.
Andererseits dürfen sie Dinge innerhalb des Kollegiums an die andern Lehrer schon erzählen, die ja auch wieder Schweigepflicht haben. Nur nach außen darf nichts dringen. Ärtztinnen dürfen ja auch mit Krankenpflegern über die Patienten reden troz Schweigepflicht.

Da gibts keine Schweigepflicht.

Lehrer unterstehen keiner Schweigepflicht.