Schwarzgefahren Inkasso - muss ich die Kosten bezahlen?

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Wie setzen sich die 258 Euro zusammen ?

Zinsen können das ja nicht sein ,

Inkassounternehmen vorstoßen meistens gegen die schadensminderungspflicht des Gläubigers ! Es ist also zu prüfen ob du die inkassogebühren überhaupt bezahlen musst ! Insbesondere da jetzt ja ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde , dies hätte man gleich tun können und so den Schaden mindern !

Da man aber den Schriftverkehr nicht kennt und nicht weis was du wann unterschrieben hast bleibt nur zu raten dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen !

Wenn du noch Schülerin bist könnte dir eine Rechtsschutzversicherung deiner Eltern übernehmen !

Also da steht soviel Text mit Paragraphen und so, aber im Grunde wollen die das und der Mann mit dem ich jetzt nochmal telefoniert hat meinte ich müsste dass alles bezahlen, da würde kein Weg drum rum führen. Wenn ich nicht zahlen dann schickt er den Gerichtsvollzieher vorbei. Zur Not müssten es dann meine Eltern zahlen, hat er mir am Telefon gesagt. Deswegen habe ich echt Panik, weil ich nicht will, dass meine Eltern da mit reingezogen werden. Ich soll ein Schuldanerkenntnis jetzt unterschreiben, dafür würde ich dann erstmal eine Stundung von zwei Monaten bekommen. Er würde das dann dem Rechtsanwalt sagen.

Hauptforderung = 60 €

Verzugszinsen = 2,60 €

Mahnkosten des Ursprungsgläubigers = 20 €

Inkassovergütung/Schadenersatz = 58,50 €

Einigungsgebühr = 67,50 €

Auslagenpauschale = 20 €

Bonitätsprüfung = 3,50 €

Auskunftsgebühr = 18,90 €

Best. d. gez. R. = 4,30 €

Rechtsanwaltsgebühr = 58,50 €

Telekommunikationsauslage = 11,70 €

Zwischensumme = 325,50 €

abzüglich geleisteter Zahlungen auf Zinsen und Kosten = - 60 €

Restbetrag = 265,50 €



@Samira98

Das oben ist riesiger Schwachsinn. Also, räumen wir mal auf.

  • Mahnkosten gibt es maximal 2,50€, keine 20€.
  • Inkassovergütung und Einigungspauschale gibt es nicht. Infoscore macht bereits die "kaufmännische Mahnung". Denen steht wegen der Schadensminderungspflicht keine Inkassogebühr zu. Die Auslagenpauschale entsprechend ebenfalls nicht.
  • Bonitätsprüfung ist Blödsinn. Musst du nicht bezahlen.
  • Auskunftsgebühr ist ebenso Blödsinn. maximal wenn du umgezogen wärest und denen die Adresse nicht mitgeteilt hast. Aber das sind keine 18,90€
  • "Best. d. gez. R." scheint mir frei erfundener Blödsinn zu sein. So etwas gibt es nicht.
  • Anwaltsgebühr ist Blödsinn. Ausdrücklich vom BGH verbotene Kostendopplung.
Was mir am meisten Angst macht ist, dass es ständig heisst es würde sonst der Gerichtsvollzieher vorbei kommen und dass es auch einen Haftbefehl geben kann.

Wurde dir das vom Inkasso ausdrücklich so angedroht?

Wie war der Wortlaut? Hast du damals was unterschrieben?

Ich würde folgendes machen: Nochmal rund 10€ überweisen. zweckgebunden für Zinsen und Briefporto und Spesen. Mehr nicht. Dem Inkasso würde ich folgendes schicken: "Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Sie haben bereits die kaufmännischen Mahnungen übernommen. Inkassogebühren stehen ihnen nicht zu. Die frei erfundenen Mahngebühren von 20€, Bonitätsauskünfte und angebliche Recherchen sind nichts, was ich bezahlen muss. Die Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltsgebühren werde ich beim Aufsichtsgericht und der Anwaltskammer anzeigen. Ich diskutiere nicht und ich werde einem Mahnbescheid widersprechen. Sollten Sie Eintragungen bei Auskunfteien vornehmen, ergeht Strafanzeige wegen Nötigung."

Du hast den Zettel des Kontrolleurs noch? Auf dem steht dass du die 60€ bereits an Infoscore zahlen musst, richtig?

Dann würde ich dem Oberlandesgericht Hamm folgendes schicken (kostet dich nur Briefporto): "Wertes Gericht. Ich beschwere mich über die Infoscore Forderungsmanagement GmbH und beantrage einen Lizenzentzug. Infoscore nimmt bereits kaufmännisches Mahnwesen vor (siehe angehängte Zahlungsaufforderung). Ich konnte als Schülerin das nicht sofort bezahlen. Als Reaktion darauf meldete sich Infoscore plötzlich als Inkassobüro und zwang mir eine Inkassogebühr und eine Rateneinigungsgebühr auf. Hier wird Betrug begangen, denn es ist nicht klar, wieso ein Unternehmen, dass bereits seine vollständige Buchhaltung von Infoscore übernehmen lässt, Hilfe von einem Inkasso benötigt und wieso hier irgendein Schaden entstehen soll. Nach einiger Zeit und einer von mir vorgenommenen -Euro-Ratenzahlung meldete sich zusätzlich ein von Infoscore beauftragter Anwalt. Hier liegt eine vom BGH verbotene Kostendopplung von Anwalts- und Inkassogebühr in derselben Angelegenheit vor. Ich verweise auf Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 48/10 . Dem Geschäftsführer Weinreich ist bekannt, dass das verboten ist. Stoppen sie ihn. Darüber hinaus möchten Sie die Forderungsaufstellung anschauen. Hier gibt es Mahngebühren in frei erfundener Höhe, es gibt nicht nachvollziehbare Bonitätsgebühren und Auskunftsgebühren, sowie einen mir nicht transparenten 'Best. d. gez. R.'. Infoscore hat auch in den letzten Jahren schon fleißig Gebühren erfunden, um sich rechtswidrig zu bereichern (Titulierungsgebühr, Kontoführungsgebühr). Offenbar erfinden sie erneut Gebühren, die der reinen Fantasie des Geschäftsführers entsprechen. Stoppen sie das endgültig und ein für alle mal, in dem sie dem Inkasso die Lizenz entziehen.".

Mann kann auch noch der Anwaltskammer ebenfalls etwas schicken. Auch mit Verweis auf Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 48/10 .

Den Anwalt dort anzeigen wegen der verbotenen Kostendopplung und beantragen, dass er eine schwere Rüge erhält oder seine Zulassung verliert.

Man kann dann erst mal schauen, wie die sich aus der Nummer rauswinden.

. Den Anwalö

@mepeisen

vielen lieben dank.

Also die Mahnkosten sollen sein: 2,50 für die 1. Mahnung, 5,00 für die 2. und 12,50 für die 3.

Bei der Inkassogebühr steht, dass ich die zahlen muss, weil ich im Verzug bin und Infoscore es an eine andere Abteilung gegeben hat.

Und wegen der Einigungsgebühr hat mir der Mann mit dem ich telefoniert habe gesagt, dass bei Ratenzahlung diese Gebühr verlangt werden darf und das das gesetztlich erlaubt ist.

Ich bin nicht umgezogen, aber weil ich nicht reagiert habe haben die meine adresse überprüft.

Der Rechtsanwalt heisst Haas der mir auch eine Mahnung geschickt hat und er vertritt Infoscore.

Ich habe diese Androhung nicht schriftlich. Also im Schreiben steht: "Bei weiterer Zahlungsverweigerung kann nach vorheriger Titulierung unserer berechtigten Ansprüche ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden."

Am Telefon hat mir aber gesagt, dass die den Gerichtsvollzieher losschicken könnten und der mich, wenn ich nicht zahlen würde, dann auch verhaften kann.

Sorry, wenn sich das so wirr anhört, aber ich kenne mich echt nicht mit sowas aus und wenn ich das Geld hätte, hätte ich schon längst überwiesen, damit ich meine Ruhe habe.

Wenn ich die Schreiben wegschicke, kostet mich das Geld bei dem Gericht? Und glauben die mir überhaupt, weil das Inkasso ist doch auch eine Behörde oder?

Ich habe letztes Jahr eine Ratenvereinbarung unterschrieben und verstehe das alles nicht, dass die Schulden sogar noch größer sind als vorher. 

Und das Schuldanerkenntnis soll ich nicht unterschreiben?? Weil Infoscore behauptet hat, ich muss das auf jeden Fall unterschreiben.

Den Zettel vom Kontrolleuer habe ich noch, das steht auch schon Infoscore drauf.

@Samira98

Also die Mahnkosten sollen sein: 2,50 für die 1. Mahnung, 5,00 für die 2. und 12,50 für die 3.

Wie gesagt: Frei erfundener Blödsinn. es gibt maximal in Summe 2,50€. Alles andere ist nicht durchsetzbar.

Bei der Inkassogebühr steht, dass ich die zahlen muss, weil ich im Verzug bin und Infoscore es an eine andere Abteilung gegeben hat.

Wie ist der Wortlaut hier? Würde mich mal interessieren.

Das ist ebenfalls frei erfunden. Im §2. Absatz 3 Ziffer 6 RDG ) steht eindeutig: Wenn ein Konzern sich selbst beauftragt bzw. ein verbundenes Unternehmen beauftragt, liegt keine Rechtsdienstleistung vor. Dann darf keine Inkassogebühr gefordert werden.

Ich bin nicht umgezogen, aber weil ich nicht reagiert habe haben die meine adresse überprüft.

Das ist deren Privatvergnügen. Nichts, was du bezahlen musst.

Der Rechtsanwalt heisst Haas der mir auch eine Mahnung geschickt hat und er vertritt Infoscore.

Ich weiß, wie der heißt, denn die machen das wie gesagt im großen Stil ;-)

Am Telefon hat mir aber gesagt, dass die den Gerichtsvollzieher losschicken könnten und der mich, wenn ich nicht zahlen würde, dann auch verhaften kann.

Dann schreibe dem Aufsichtsgericht exakt das. Denn das ist frei erfundener Blödsinn. In Deutschland wird NIEMAND wegen Schulden verhaftet. Nur wegen Straftaten oder Schulden, die aus solchen entstehen bzw. Ordnungswidrigkeiten könnte man ersatzweise verhaftet werden.

Natürlich werden die bestreiten, jemals so etwas am Telefon gesagt zu haben. Schriftlich kriegt man das nie zu hören. Warum wohl? So eine Aussage wäre Nötigung und für sich eine Straftat. Sowas machen die Inkassos nicht schriftlich.

Sorry, wenn sich das so wirr anhört, aber ich kenne mich echt nicht mit sowas aus und wenn ich das Geld hätte, hätte ich schon längst überwiesen, damit ich meine Ruhe habe.

Und leider setzen die Inkasso genau auf das: Einschüchterung, Verwirrung, Druck und Angst.

Wenn ich die Schreiben wegschicke, kostet mich das Geld bei dem Gericht? Und glauben die mir überhaupt, weil das Inkasso ist doch auch eine Behörde oder?

Nein, so ein Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es kostet dich nur Briefporto. Und nein, Inkassos sind keine Behörden. Das sind große Wirtschaftskonzerne. Privatunternehmen, die Geldeintreiber spielen dürfen. Die haben exakt 0 Sonderrechte.

Und das Schuldanerkenntnis soll ich nicht unterschreiben??

Auf keinen Fall! Natürlich will Infoscore, dass du das unterschreibst. Denn die kriegen das nur vor Gericht durchgesetzt, wenn du deine Schuld eingestehst und die Gebühren mit Unterschrift anerkennst. Das ist ja das Schlimme an der Sache: Die schüchtern ein und versuchen dich nun mit deiner Angst illegal wie eine Weihnachtsgans auszunehmen.

Den Zettel vom Kontrolleuer habe ich noch, das steht auch schon Infoscore drauf.

Wie gesagt: Schicke das ans Aufsichtsgericht in Kopie. Argumentiere, dass die sich selbst beauftragen und damit liegt gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstleistung mehr vor. Die dürfen damit weder Inkassogebühren noch Rateneinigungsgebühren fordern. Die haben dich massiv eingeschüchtert mit den telefonischen Aussagen. Du hattest panische Angst und dazu die verbotene Kostendopplung. Das sind alles No-Gos.

Kannst mich gerne auch per PM ansprechen, dann kann ich dir weitere Infos geben.

@mepeisen

Da steht wörtlich: "Sie sind durch Ihren Verzug verpflichtet dem Gläubiger auch die Inkassokosten, welche sich aus Geschäftsgebühr (VV-Nr. 2300 RVG) und Auslagenpauschale (VV-Nr. 7002 RVG) zusammensetzen, als Verzugsschaden gemäß gesetzlicher Regelung (§§ 280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen."

Also ich werde die beiden Briefe an das Inkasso und an das Gericht so wegschicken. Ich hoffe dass die mich in dann in Ruhe lassen. Falls nicht würde ich mich nochmal melden. 

Was mir am meisten Angst macht ist, dass es ständig heisst es würde sonst der Gerichtsvollzieher vorbei kommen und dass es auch einen Haftbefehl geben kann.

Zuerst brauchen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid , sonst kommt der Gerichtsvollzieher evtl. vorbei um mit dir einen Kaffee zu trinken .

Haftbefehl gibt es erst , wenn du einen Offenbarungseid leisten musst , bis dahin fliest noch jede menge Wasser im Rhein .

 Ich soll ein Schuldanerkenntnis jetzt unterschreiben

Hätten sie gerne , bekommen sie aber nicht !!!!!

Hast du das per Brief bekommen oder per Email ? Das ganze sieht nämlich nach abzocke aus ?

MePeisen hat das ja schon sehr eindrucksvoll auseinander genommen .

Den Forderungen kannst du widersprechen , mit Brief und Einwurfeinschreiben .

Am besten s wie MePeisen es geschrieben hat , danach solltest du ruhe haben .

Nur vergessen oder vergessen zu kaufen? Wenn er vorhanden ist kenne ich keinen Verkehrsbetrieb der die volle Summe verlangt, schlimmstenfalls eine kleine Bearbeitungsgebühr.

Wie auch immer: querstellen geht immer in 2 Richtungen. Das erhöhte Beförderungsentgeld ist keine gesetzliche Strafe sondern eine Ersatzstrafe die man akzeptiert und in dessen Gegenzug keine Strafanzeige gestellt wird (erschleichen von Beförderungsdienstleistungen). Jetzt könnte man mit dem "Taschengeldparagraphen" argumentieren und der Vertrag wäre schwebend unwirksam... übrig bleiben würde dann eben die eigentliche Strafe...  wenn man aber ein Ticket hatte kann es keine Erschleichung sein, somit fällt der strafrechtliche Part weg. Wäre zumindest meine Rechtsauffassung, genaueres weiß im zweifel der Anwalt.

Und das wie gesagt auch nur wenn es wirklich ein gültiges nicht übertragbares Ticket gab und es vergessen wurde. So viel nur zur eigentlichen Strafe, alternativ kannst du auch die Zahlen und das Inkassoentgeld wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht seperat eingeklagt.

Jedenfalls habe ich dann die 60 euro nicht bezahlen können

Und auch nicht müssen, da von deinen Eltern vermutlich kein Einverständnis zur Schwarzfahrt bestand. Gegen Minderjährige ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht durchsetzbar. Der Verkehrsbetrieb hätte maximal Anspruch auf den einfachen Fahrpreis.

Jedenfalls hat mir die Dame dann etwas zugeschickt was ich unterschreiben musste wegen Ratenzahlung.

Das dümmste was man tun kann ist beim Inkassobüro was unterschreiben (Schuldanerkenntnis, Ratenzahlungsvereinbarung). Das zweitdümmste, das man tun kann, ist dort anzurfen.

Nun ist auch die Ratenzahlungsvereinbarung schwebend unwirksam, sofern

  • du bei Abschluss minderjährig warst
  • diese nicht nach Eintritt der Volljährigkeit konkludent weitergeführt hast, womit du diese nachträglich genehmigt hättest.

Ich habe dann angefangen immer von meinem Taschengeld jeden Monat 5 Euro zu überweisen aber jetzt nach einem Jahr wo ich die 60 Euro bezahlt
habe sind immer noch 258 € offen.

Geldeingänge die nicht anderweitig zur Verrechnung angeordnet wurden werden wie folgt verrechnet

  • die Kosten der Forderungsverfolgung (Inkasso, Mahngebühren, etc.)
  • Zinsen
  • Hauptforderung

Was mir am meisten Angst macht ist, dass es ständig heisst es würde
sonst der Gerichtsvollzieher vorbei kommen und dass es auch einen
Haftbefehl geben kann. 

Das ist Nötigung. Diese solltest du anzeigen bei der Polizei.

Man kann dir Angst machen, da du von der Forderungsbetreibung nicht die Spur einer Ahnung hast. Ein Gerichtsvollzieher wird nur aktiv, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt wurde. Das dies im Zuge eines streitigen Verfahrens so gut wie unmöglich gewesen wäre, schrieb ich ja eingangs.

Ein Haftbefehl ist noch absurder. Der kommt nur in Frage, wenn

  • Die Forderung gerichtlich tituliert ist und der GV nichts pfänden kann und du die Abgabe der Vermögensauskunft verweigerst.
  • Es ein Strafverfahren gegen dich gegeben hat, da Anhaltspunkte vorlagen, du hättest absichtlich den Fahrpreis nicht bezahlen wollen und du in diesem rechtskräftig verurteilt worden wärst (selbst dann unwahrscheinlich, da Jugendstrafrecht).

Ich weis dass ich da eine Dummheit gemacht habe, aber ich wusste nicht, dass es soviel Geld kostet.

Es hätte dich vermutlich GAR NICHTS gekostet, wenn du dich letztes Jahr gemeldet hättest, unmittelbar nachdem dies passiert ist.

Nichts unterschreiben!!!! 

Mepeisen hat in seinem Beitrag alles wesentliche gesagt. Man versucht Dich Gebühren technisch abzuzocken. Außerdem warst Du zu zeitpunkt der Beförderungserschleichung minderjährig. Hättest überhaupt nichts zu zahlen gebraucht 

Wie bist Du mental drauf ? 

Bin gerade von meinem Freund getrennt. :(

@Samira98

Das heißt, du hast ein gewisses Agressionspotential bzw. Wutpotential. Lebe es am Inkasso aus ;-)