Schwarzfahrer geblitzt hohe Strafe?

13 Antworten

Das Beste und vor allem Klügste wäre das Bußgeld sofort und ohne Umschweife zu überweisen.

Begründung:

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, § 21 StVG, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe winken.

Das Überlassen eines KFZ durch den Halter an einen Fahrer, der keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, ist ebenfalls im gleichen §en wie oben mit Strafe bedroht.

Des Beifahrers Papi wird sich freuen, das sein Sohnemann ihn zum Straftäter gemacht hat. (bei Verstoß gegen §21 StVG ist auch die Fahrlässigkeit strafbar).

bescheid kam aber leider ohne Rechnung die wollen die Personalien vom Fahrer. Weil der Fahrer eine Frau ist und der Halter als Mann angegeben ist

@Schokolade187

Dann würde ich ganz schnell einen Anwalt aufsuchen. Die wollen natürlich irgendjemanden den Punkt in Flensburg gutschreiben. 22 km/h ist genau 1 km/h zu schnell um ohne Punkte da raus zu kommen.

Der Vater der Halterin kann die Aussage verweigern, muß aber damit rechnen das ihm ein Fahrtenbuch auferlegt wird, was mit Sicherheit noch angenehmer ist als die zu erwartende Verurteilung.

genau. aber das brieflein kriegt der halter. das ist der vater des beifahrers.

solche briefe abzufangen ist nicht klug.

@pony

Darin liegt aber nicht das Problem sondern das ich nur wissen möchte welche Strafen auf sie zukommen

Bei Vergehen im "Bußgeldbereich" gibt es aber nicht die Möglichkeit einfach was zu bezahlen.

Das Bußgeldverfahren wird sozusagen mit dem Versenden des Anhörungs- oder Zeugenfragebogen eröffnet.

Und dann noch Fahrer = Frau und Halter = Mann, da kommen die so einfach nicht raus.

Gruß Michael

zunächst mal bekommt der halter des fahrzeugs das foto zugeschickt und den tatvorwurf genannt.

da er es ja nicht selbst war, gibt er den namen des fahrers an. und er wird vermutlich auch den namen des beifahrers mit angeben - das liegt daran, dass er (der vater) sonst den straftatvorwurf bekommt.

es kommt also in jedem fall raus, dass der fahrer keinen führerschein hat - und es kommt auch raus, wer ihn das fahrzeug hat fahren lassen. die ausrede, dass er nicht gewusst hätte, dass der fahrer keine fahrerlaubnis besitzt, zählt nicht. bevor man jemandem sein auto gibt, muss man sich den führerschein zeigen lassen.

was dafür als strafmass angesetzt wird, ist sache des richters. er hat einen gewissen ermessensspielraum. dazu kommt natürlich noch die ordnungswidrigkeit der geschwindigkeitsüberschreitung.

"...es kommt in jedem fall raus..." Nein.

Wenn die beiden nicht extrem unterschiedlich aussehen, könnte man einfach den Beifahrer/Sohn als Fahrer benennen. Dann bleibt es bei einem Punkt, 80 Euro für die Geschwindigkeit und 2*30 Euro für die Gurtpflicht.

Der Vater kann sich dann immer noch darauf herausreden, nicht so genau hingeschaut zu haben. Man beweise ihm das Gegenteil.

Wenn die beiden sehr unterschiedlich aussehen, ist das ein Risiko, das man sich überlegen muss.

Gibt man alles korrekt an, sind die Folgen höchst hässlich für die beiden Jungs....

Es wird ja der Fahrzeughalter angeschrieben. Wenn es "nur" ein Bußgeld ist, stellen die meistens keine Fragen sondern man kann einfach überweisen.

Wenn es darum geht, das es Punkte gibt (ab 21 km/h zu viel) dann kann es schon sein das nach dem Fahrer gefragt wird, dann kann es natürlich blöd werden.

Bei einem nicht angeschnallten Erwachsenen sind es meine ich 30 EUR Verwarngeld. Wenn man unangeschnallt und zu schnell unterwegs ist, wird meistens nur ein Verstoß geahndet, nämlich der, der zur höheren Strafe führt. Bei 22km/h zu schnell sind es Innerorts 80 EUR und ein Punkt.

Zum Thema Fahren ohne Fahrelaubnis

§ 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.

Wieso fährt auch jemand ohne Führerschein??

Danke für die Hilfe aber ich brauche jetzt keine unnötigen fragen. Möchte nur meinen Freunden helfen😊

@Schokolade187

Habt ihr den Bescheid denn schon? Manchmal kann man ja auch einfach nur bezahlen ODER Angaben zum Fahrer machen.

@Schokolade187

Wie willst du denn deinen Freunden helfen?

Du kannst denen überhaupt nicht helfen und schon gar nicht, indem du hier eine Frage dazu stellst.

Was kommt, das kommt - egal welche Antworten du hier erhältst.

Gruß Michael

Hat denn wirklich sonst noch keiner bemerkt, dass es hier und bei der verlinkten Frage um ein und denselben Fall geht?

https://www.gutefrage.net/frage/geblitzt-ohne-fuehrerschein-fahrzeug-halter-auf-beifahrersitz

Was soll das bringen, dass ihr die Frage doppelt stellt?

Andere und vor allem bessere Antworten bekommt ihr nicht. Leider sind viele der hier und in der anderen Antwort getätigten Aussagen auch ziemlich sinnlos.

Zumindest die Fahrerin hat mit Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat begangen.

Bei Straftaten kann man aber nicht einfach mal so irgendwo nachblättern und ablesen, welche Strafe es genau dafür gibt. Das entscheidet einzig und alleine der Richter unter Berücksichtigung aller Begebenheiten und Umstände der Tat.

So spielt dabei ihr Alter eine Rolle und auch die Geschwindigkeitsübertretung wird entsprechend ins Urteil einfließen.

Die Tat selbst war schon verantwortungslos genug, wollt ihr jetzt tatsächlich mit dem Vater und der Cousine auch noch andere damit "reinreiten"?

Viele Grüße

Michael

Dem Vater trifft garnichts Auch nicht wegen des Sicherheitsgurtes.

Es geht hierbei nur um die Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei wird auch geprüft ob der Fahrzeughalter der Fahrer war. Können sie bestimmen das er das nicht war wird nachgestochen wer der Fahrer war. Stellt sich heraus das es ein Schwarzfahrer war kann das durchaus heftig werden. Und ich bin mir sicher das er eine gewisse weile vom Führerscheinserwerb ausgeschlossen wird.

Den Vater kann eventuell auch was treffen je nachdem ob der Beifahrer identifiziert wird. Aber man wird auch da nachfragen wie der Junge an die Schlüssel kam