Schwarzfahren mit Schweizer Ausweis? Deutsche Bahn
Hi, ich wollte mal fragen was die Deutsche Bahn mit Schwarzfahrern macht die einen Schweizer Ausweis haben. Info: Auf dem Schweizer Ausweis steht KEIN Wohnsitz (da steht nur der Heimatort was aber nur der Sitz der Ausstellungsbehörde ist) es ist keine Straße weder Hausnummer vermerkt (siehe Bild).
Währe ja eine schöne "Bahn Card 100 first Class"
Nun zu den Leuten die behaupten: Scheiß Schwarzfahrer ... kosten ehrlicher Kunden ... bla bla bla ... Die Bahn macht einen Jahresumsatz welcher groß genug ist um alle Mitarbeiter gescheit zu bezahlen und nicht mit so Hungerlöhnen.

5 Antworten
Der Zugbegleiter darf dich festhalten und die Bundespolizei zu Personalienfeststellung hinzurufen.
Ich tippe: Die Bundespolizei wird beim nächsten Halt hinzugezogen, wo deine Fahrt dann zu Ende wäre, wenn du keine andere glaubhafte Möglichkeit hast, deinen Wohnsitz nachzuweisen.
Wenn du erwischt wirst, sitzt du solange im Gewahrsam, bis deine Identität geklärt ist. Falls du dene 40 E nicht zahlst, bist du sehr schnell dran bei der nächsten Kontrolle.
Wenn die Schweizer mit üblicher Geschwindigkeit arbeiten, kann das dauern....
Die Deutsche Bahn macht folgendes bei Schwarzfahrern, die keine Wohnsitz in Deutschland mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen können: Sie zieht die Bundespolizei hinzu.
Und was macht die bei Leuten ohne Wohnsitz in Deutschland: Sie werden erstmal festgehalten und es wird ihnen nahegelegt, den erhöhten Fahrpreis umgehend an die Bahn in bar zu bezahlen. Kann oder will der betreffende das nicht, macht er sich einer Straftat verdächtig und die Polizei zieht ihrerseits eine Sicherheitsleitsung zur Sicherung des Strafverfahrens ein, meistens in der Größenordnung von 100 Euro. Und solange Du die 100 Euro nicht bezahlt hast, kommst Du halt nicht frei.
Du wirst solange festgehalten bzw. Festgenommen bis der "Schaden" bezahlt ist - egal, was im Ausweiß steht oder nicht.
Du wirst solange festgehalten bzw. Festgenommen bis der "Schaden" bezahlt ist
Wohl kaum. Allenfalls wird die Bundespolizei versuchen, die Personalien festzustellen und wenn eineBeförderungserschleichung vorliegt, könnte die Staatsanwaltschaft theoretisch U-Haft beantragen. Das hat aber mit dem noch zu bezahlenden Beförderungsentgelt nichts zu tun. Hier kämen nur zivilrechtliche Maßnahmen in Betracht.