Schwarzfahren mit moped strafe und führerscheinsperre?

5 Antworten

Das Übliche. Meldung an Führerscheinstelle, diese sperrt dich für die Prüfung, bis das Verfahren komplett abgeschlossen ist, dazu zählen auch abzuleistende Sozialstunden. 

Bei der Vernehmung einsichtig zeigen, dann wird das Ganze im Diversionsverfahren abgewickelt, heißt das Verfahren wird gegen Auflagen (Sozialstunden) eingestellt - bei einem eingestellten Verfahren übernimmt der Staat die Gerichtskosten inkl Kosten für Gutachter usw. Die Sache ist dann mit ein paar Sozialstunden vom Tisch. Würde mir daher an deiner Stelle gut überlegen, ob du gleich mit Anwalt aufmarschierst und stur unstrittige Fakten abzustreiten versuchst. Du bist gefahren, du wurdest erwischt, daran ändern auch zehn Anwälte nichts.

Der Besitzer des Mopeds wird sich noch wegen Zulassen des Fahrens ohne FE verantworten müssen, da er dir das Moped zur Verfügung gestellt hat, obwohl du keine Fahrerlaubnis hast.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine ernste Straftat für die man bis zu einem Jahr ins Gefängnis kommen kann. Die kann man auf keinen Fall wie Blindi56 da behauptet einfach unter den Tisch kehren.

Eine Sperre ist bei nem Ersttäter extrem unwahrscheinlich.  Aber  wie migebuff richtig geschrieben hat,  kannst du als jugendlicher Ersttäter zwar ziemlich glimpflich davon kommen wenn  du räuig und einsichtig bist und die Auflagen brav erfüllst, wirst aber bis zum Abschluss des Verfahrens erst mal keine Prüfung machen dürfen.

Freikaufen sicherlich nicht. Die Gesetze gelten für alle Bundesbürger gleichermaßen, egal ob sie reich oder arm sind. Das wäre ja noch schöner!

Freikaufen geht nicht, und ob Du eine Sperre bekommst, hängt davon ab, wegen was der Polizist Dich verwarnt hat....das muss er Dir doch gesagt haben?

die Polizei hat uns das moped weg genommen und mich nach hause gebracht und mich einem erziehungsberechtigtem übergeben 

@Dermxmaster

Wenn der da dann keine Anzeige gemacht hat, bist du vermutlich mit "grobem Unfug" oder so weggekommen. Der erziehungsberechtigte müsste das wissen. Ob es ein Bußgeldverfahren etc. gibt.

@Blindi56

Was ein Blödsinn! Ein Polizist kann sich doch ned frei Schnauze aussúchen welche Straftaten er zu lässt und welche ned.

Für fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es kein Bußgeld, das ist keine Ordnungswidrigkeit sondern ne Strafttat.

naja ich muss jetzt meine Aussage bei der Polizei machen und dann gehts zum Staatsanwalt 

@Dermxmaster

Dann wirst du es erfahren....scheint dann aber schon so, als fiele die Strafe hart aus....

Das wirst du bald sehen. Aber es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Sperre hinauslaufen. Denn du hast gezeigt dass du nicht reif genug bist ein Fahrzeug zu führen. Ein guter Anwalt ist auf jeden Fall ratsam.