Schwarzfahren 15 jahre tochter?
meine tochter war damals 15 jahre alt noch schülerin als sie beim schwarzfahren erwischt wurden ist....heute habe ich ein gerichtlicher mahnbescheid bekommen mittlerweile belaufen sich die kosten auf 200 euro wenn ich nicht darauf reagiere kommt ein vollstreckungsbescheid und später dann der gerichtsvollzieher nun meine frage bin ich oder meine tochter verpflichtet das zu zahlen?
danke für ihre hilfe
4 Antworten
Die Person, die ohne Fahrkarte gefahren ist, hat die Verwarnung zu zahlen. Also deine Tochter. Da diese aber noch beschränkt haftend ist, hast du die Verantwortung zu tragen. Im Falle einer Vollstreckung bist du dran.
Das "Erhöhte Beförderungsentgelt" ist keine "Strafe", sondern ein Vertrag mit dem Beförderungsunternehmen.
Dieser Vertrag ist aber in eurem Fall ungültig, da deine Tochter unter 18 nicht voll geschäftsfähig ist, und keine Verträge abschließen kann, die zu ihrem Nachteil sind,
Aber bitte nicht einfach ignorieren, sondern mit Verweis auf im Link genanntes Urteil schriftlich widersprechen!!!
wahrscheinlich wärst du mit 60 Euro davongekommen, wenn du gleich bezahlt hättest, nun sind es also incl Gerichtskosten 200.- Zahle es und hole es dir von deiner Tochter wieder
Wie lange ist das her und warum wartet Ihr solange?