Schwarzbau ,nachträglich Legalisieren

8 Antworten

Möglicherweise besteht passiver Bestandsschutz. Die vom Bauamt sind nicht blind. Denkst du die wissen nix von dem Haus??? Geh da hin und frage ganz freundlich welche Möglichkeiten du hast. Sicher wird man dir helfen und Auskunft geben.

"Die vom Bauamt" wissen bestimmt nichts, weil es Arbeit und Ärger macht, wenn sie was wissen. Also Vorsicht mit Anfragen bei der Bauaufsicht, die schreiben nur Verfügungen, aber erarbeiten keine Lösungen!

@Seehausen

Naja, mag bei manchen Bauämtern ja so sein. Ich hab jedenfalls bei der Erarbeitung komplizierter Dinge mit denen (fast) immer gute Erfahrungen gemacht. In fast allen Fällen haben sie (im Interesse des Bauherrn) mitgearbeitet und geholfen. Ich arbeite eigentlich gerne mit den Bauämtern zusammen. Wie es in dem Wald reinschallt...

seehausen hat vom grundsatz her recht. ich möchte das begründen.

bis zum ende vorigen jahrhunderts war die bauaufsicht ein dienstleister für (unwissende) bauherrn. sie prüften die statik und den brandschutz (unter zu hilfe nahme der brandschutzdienststellen) selbstständig und gaben den bauherrn und entwurfsverfassern hilfe.

unter dem deckmantel "vereinfachung des baurechts" wurde es für die bauherrn durch die landesgesetzgeber erst richtig kompliziert. es wurden viele bauvorhaben genehmigungsfrei oder nur als anzeigepflichtig benannt. dementsprechend wurden ja auch bei den bauaufsichtsbehörden die stellen abgebaut.

das förmliche und materielle baurecht ist dennoch einzuhalten. die verantwortung liegt vollkommen beim (unwissenden) bauherrn.

da der bauherr selbst jedoch grundsätzlich unwissend ist, muss er sich sachverstand kaufen. prüfingenieur für statik, prüfingenieur für brandschutz etc. kosten dem bauherrn immer geld.

die bauaufsicht prüft bei genehmigungspflichtigen bauten nur noch die "plausibilität" der prüfberichte dieser trickreichen prüfiningenieure, sagt ja oder nein und gibt keinerlei hilfestellung für niemanden (bauherrn, architekten, prüfingenieur) mehr, denn die stellen sind ja abgebaut worden. das muss der prüfingenieur (auf kosten des bauherrn) in die reihe kriegen.

noch eine anmerkung: verdammt viele leute, die das wort "architekt" am türschild haben, mögen künstlerisch wertvolle entwürfe verfassen, haben aber vom eigentlichen baurecht keine oder nur sehr geringe ahnung. vorsicht und definitive referenzlisten sind voraussetzung für jegliche zusammenarbeit

meine empfehlung: hole dir erst mal einen im bundesland zugelassenen statiker, der dir die darin liegende materielle konformität der scheune bestätigt. wenn der das o. k. gibt, lohnt sich überhaupt eine anfrage bei der bauaufsicht.

Ich verstehe nicht ganz, was Deine Antwort mit der gestellten Frage zu tun hat, aber an Deine Ausführungen knüpfen sich für mich folgende Anmerkungen und Fragen:

1.) Ein Prüfingenieur hat die Konformität der Ausführung und Statik mit den im jeweiligen Bundesland eingeführten und anerkannten Regeln der Technik (DIN, EC,...) zu bestätigen. Ich kann nicht nachvollziehen, was das mit trickreich zu tun haben soll. Auslegungsunschärfen gibt es zwar immer, aber dem 'Trickreichtum' werden in aller Regel durch die zugehörigen Haftungsfragen bei eigenwilliger Interpretation ausreichend Grenzen gesetzt.

2.) Bei Problemen geben nach meiner Erfahrung sowohl die Bauaufsichtsbehörden als auch die Prüfingenieure meist gerne weiterführende Hinweise. Das beschleunigt nicht nur das Verfahren, sondern führt auch zu einem geringeren Aufwand auf beiden Seiten. Aber wie immer wenn Menschen am Werk sind gibt es Ausnahmen und es kommt auch darauf an, wie man in den Wald hineinruft...

3.) Wie wird man in einem Bundesland ein zugelassener Statiker? Nach meinem Kenntnisstand ist noch nicht einmal der Begriff "Statiker" geschützt. Eine Statik darf somit 'jeder' aufstellen, der sich für entsprechend kompetent hält. Das Studium zum Bauingenieur und ggf. der Nachweis entsprechender Berufserfahrung führt allerdings dazu, dass je nach Bundesland die Prüfpflicht für bestimmte Bauvorhaben entfällt.

mach dir mal keinen kopf,da du erbe bist hast du es schon mal nicht zu verantworten,du hast es so übernommen.würde einfach gar nichts tun,hab auch schon einen schwarzbau errichtet,dann wurde mal der ganze ort komplett vermessen und schon war es ordendlich im plan.altes sprichwort,schlafende hunde soll man nicht wecken

Baurechtlich Unsinn. Für den Zustand ist immer der jeweilige Eigentümer verantwortlich; er kann lediglich kein Bußgeld erhalten.

@Seehausen

man kann es übertreiben und man kann sich durchmogeln,wichtig ist der erfolg

Bevor ich in das ererbte Haus investiere, würde ich auf jeden Fall das Amt mal hinzuziehen. Die können durchaus mächtig Ärger machen - Umwissenheit schützt auch einen Rechtsnachfolger nicht vor Strafe :-)

G imager761

Grundsätzlich kann man jeden Schwarzbau nachträglich legalisieren, wenn "nur" gegen formelles Recht verstoßen wurde. Wenn aber auch gegen materielles Recht (Grenzabstände, Statik, Denkmalschutz, Art der baulichen Nutzung vetc.) verstoßen wurde, muss zusammen mit dem Bauantrag die Beseitigung dieser Verstöße beantragt werden.

Ob überhaupt Verstöße gegen Vorschriften des materiellen Baurechts bestehen sollte erst von einem erfahrenen Fachmann geprüft werden; die Bauaufsicht ist dazu ungeeignet, weil die gleich Pläne und Anträge verlangt oder Eingriffsverfügungen schickt.