Schwarzarbeit unwissentlich in Anspruch genommen - ist das strafbar?

4 Antworten

Es kann nicht strafbar sein, auf einen Betrug reinzufallen.
Anders wäre es, wenn Du es bereits vorher rausgefunden hättest, und dann dennoch ein Geschäft abgewickelt hast.

So hat Dich die Dame bis zuletzt in dem Glauben gelassen, sie hätte ein angemeldetes Gewerbe. Du hast Dich Deiner Meinug nach also auf ein "ordentliches" Geschäft eingelassen und im NACHHINEIN erst erfahren, dass es nicht so war.

Diese Tatsache macht Dich zum Opfer einer Betrügerei und nicht zum Mittäter.

Willst Du sie denn aufgrund ihrer nicht legitimierten Tätigkeit anzeigen, oder war ihre Arbeit Pfusch?

Grüße, ----->

Ihre Arbeit war ein Fusch 

Eigentlich könntest du auch belangt werden da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.Aber ich vermute dass es ganz gering ausfallen kann oder sogar eingestellt wird da du ja auch hilfst die sache aufzuklären.Aber dass daheim und privat hätte schon stutzig machen müssen.Warum hast du dich nicht vorher schlau gemacht? 

Sie hat uns das blaue vom Himmel erzählt und wie gesagt sogar in ihrer Kleinanzeige eine gefälschte steuernummer hinterlegt.

Sogar auf ihrer klingel war der beautysalon beschriftet wer soll da was ahnen ?

@Anonymous321123

Hättest dir den Gewerbeschein zeigen lassen können oder Ihre Qualifikationen zeigen lassen können.

Nein. Du bist nicht strafbar betrogen worden zu sein!

Natürlich. Unwissentliche Inanspruchnahme von Betrugsleistungen wird je nach Bundesland mit bis zu einer Millionen Jahre Kerker geahndet.

Mich würde eher interessieren, warum du das sofort bei der Handelskammer überprüft hast :D

Sie hat bei ihrer Arbeit gepfuscht sodass ich schmerzen an der kopfhaut habe 

@Anonymous321123

Das sollte sofort ärztlich dokumentiert werden und natürlich zur Anzeige gebracht werden