Schwanger nach Deutschland ziehen - Mutterschaftsgeld usw

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast ja noch Anspruch auf AlG 1. Du wirst nur begründen müssen, warum du die Arbeit in der Schweiz selbst aufgibst. Mutterschaftsgeld und Elterngeld steht dir zu, wen du in Deutschland wohnhaft bist.

Die Arbeit in der Schweiz ist gekündigt geworden. Mit AlG1 habe ich doch allerdings noch immer Bewerbungspflicht nach dem Mutterschaftschutz?

@junibismalis

pro forma schon...

schreib ein, zwei bewerbungn als nachweis für deine bemühungen...

übrigens ist es nicht ganz unwichtig, ob du mehr oder weniger als 180 tage in der schweiz gemeldet warst. warst du es, steht dir meines wissens sehr wohl eine leistung aus der schweiz zu. was das genau ist, erfährst du beim RAV.

@junibismalis

Du musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn du AlG 1 willst. Ob du als Schwangere eine Vermittlungschance hast, ist eine andere Frage. Vielleicht kannst du ja bei er Arbeitsagentur irgendeinen Kursus absolvieren

wenn du dich rechtzeitig ummeldest mit der KK und noch ne woche arbeitest...

mutterschutz ist ab der 35. ssw. könnt sein, es klappt. kann aber sein, dass die fünf jahre brauchen, bis sie es rausgefunden haben. übrigens: pro familia ist für solche fragen eine gute anlaufstelle. die wissen meist, wo und wie du deine finanziellen elternrechte durchsetzen kannst. übrigens: schweiz ist nicht EU... aber beim RAV oder deiner schweizer KK könnten sie es für dich herausfinden. meist sind sie da sehr hilfsbereit.

lg und alles gute. pony

Danke schön für die Antwort! Ich werde auch bei pro familia vorbeigehen. Bei mein Schweizer KK habe ich keine Recht auf Mutterschaftsgeld, da ich schon Schwanger war beim Anmeldung...