Schwanger, Minijob, gekündigt

6 Antworten

Deine Chefin darf dich nicht einfach kündigen, sofern ein gültiger Arbeitsvertrag besteht. Den gibt es doch hoffentlich? Weil bar ausbezahlen ist eigentlich nicht üblich.

Du musst der Kündigung auf jeden Fall widersprechen - schriftlich!

Hier mehr Infos, welche Rechte du in dem Fall hast: http://www.ma-gazin.de/keine-panik-vor-dem-boss/

Hallo! Als Schwangere hast du einen Kündigungsschutz und deine Arbeitgeberin darf dich nicht einfach kündigen. Du könntest dort weiterarbeiten und vereinbaren, dass du keine gefährlichen Arbeiten übernimmst, wie z.B. schweres Heben, auf eine Leiter steigen u.s.w. Ansonsten bist du ja schwanger und nicht krank und es schadet weder dem Baby noch dir, wenn du normal bis ein paar Wochen vor der Geburt weiterarbeiten würdest. Wenn es dir dort gefällt, provitiert sogar das Baby davon, denn deine Ausgeglichenheit und Zufriedenheit spürt auch dein Baby. LG

dass du keine gefährlichen Arbeiten übernimmst, wie z.B. schweres Heben, auf eine Leiter steigen

Genau DAS ist ja der Grund ihrer Kündigung! In einem Schuhladen gibt es keine LEICHTEN Tätigkeiten! Wenn sie weder schwer tragen noch auf Leitern steigen darf was soll sie sonst machen???

@maeuschen79

Dann gibt es ein Beschäftigungsverbot, die Fragestellerin bekommt ihr Gehalt und die Arbeitgeberin diese Zahlung von der krankenkasse zurück.

@maeuschen79

Wenn jemand einen Arbeitsvertrag hat und schwanger wird, dann besteht Kündigungsschutz, sobald er dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft Mitteilung macht.

Kann sie die erforderlichen Arbeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht ausführen, dann kann sie ein Beschäftigungsverbot bzw. ein Teilbeschäftigungsverbot erwirken (z.B. beim Frauenarzt, jedem niedergelassenen Arzt oder Betriebsarzt). Dafür gibt es dort einen entsprechenden Fragenkatalog. Dann muss sie entsprechend gar nicht mehr arbeiten - und wird von der Krankenkasse entsprechend ihrem vorherigen Durchschnittsgehalt bezahlt.

So einfach ist das! Ob diese Regelung natürlich auch in ihrem Fall (Minijob, Vertrag?) greift, weiß ich nicht. Aber ein Arbeitsvertrag ist jedenfalls bei einer Schwangerschaft nicht kündbar!

@maeuschen79

"Mäuschen79",In einem Schuhgeschäft gibt es weitaus mehrere Tätigkeiten als schwer heben und auf eine Leiter steigen!!!! Die meisten Tätigkeiten dort sind leicht und haben nichts mit körperlicher Arbeit zu tun!

Du musst der Kündigung innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Die Kündigung ist nicht rechtens da du schwanger bist . Du hast Kündigungsschutz. Das gilt auch für 400 Euro -Kräfte. Lass dich vom Gewerbeaufsichtsamt und deinem Arzt/Ärztin bezüglich eines Beschäftigungsverbotes beraten. Hast du keinen Arbeitsvertrag, keine Entgeltabrechnung, musst du deine Anstellung dort eventuell bezeugen lassen

Du wirst ja wohl einen Arbeitsvertrag haben und wenn sie sagt sie bräuchte dich nicht mehr müsste sie dich kündigen, das darf sie aber nicht wenn du schwanger bist!

Das ist auch ein ganz kleiner Schuhladen. sie meinte, dass wenn sie Ware bekommt, müsste man das einsortieren. Ich arbeite ja nur für 150 Euro im Monat, also wirklich wenig. man könnte ja auch jemand anderen bitten das dann einzusortieren oder? Es kommt mir nur komisch vor, als ob sie eine Ausrede sucht. Sie war immer so nett :-( Ich sitz eigentlich die ganze an der Kasse. Der Laden ist wirklich sehr sehr klein. Eher so gehobene Schuhe....und ich bin ja auch nciht KRANK oder so :-(