Schwanger im Ausland in Urlaub u bekommt dort ,hat es dann die Staatsangehörigkeit des Geburtslands?

6 Antworten

Das kommt auf das Land an. In den meisten Fällen bekommt das Kind die Staatsangehörigkeit der Eltern, kompliziert wird es, wenn diese nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben (dann i.d.R. die der Mutter).

Die einzige Ausnahme, die mir grad spontan einfällt ist Irland: ein dort geborenes Kind ist automatisch Ire. Aber vermutlich gibt es noch mehr.

Vielen Dank :-)

Die wesentlich bekanntere Ausnahme ist die USA.

Das ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Es gibt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) und das Geburtsortsprinzip (ius soli).

Vielen Dank :-)

Ob das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes bekommt, richtet sich nach den Gesetzen des Geburtslandes. Die USA zum Beispiel betrachten jeden Menschen, der auf amerikanischem Boden (oder Flugzeug oder Schiff) geboren ist, als amerikanischen Staatsbürger. Andere Staatsangehörigkeiten spielen dabei (aus Sicht der USA) keine Rolle.

Ob es die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt, richtet sich auch nach den Gesetzen der Länder / des Landes, dessen Staatsangehörigkeit(en) die Eltern haben. Wenn Du Deutscher bist, wird das Kind auf jeden Fall ebenfalls Deutsche/r, wenn Du in Deutschland geboren bist. Wenn nicht, musst Du die Geburt innerhalb eines Jahres beim deutschen Konsulat melden, dann erhält es ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

Mehrfache Staatsangehörigkeiten, die mit der Geburt erworben werden, werden vom deutschen Staat nicht in Frage gestellt. Die oft genannte Optionspflicht betrifft einen anderen Fall.

In der Geburtsurkunde steht der Geburtsort aber der Geburtsort hat nicht immer automatisch mit der Nationalität zu tun! Die bekommt man meisten durch die Eltern! Notfalls die dortige Botschaft fragen!

Verschieden, in den USA schon.

Vielen Dank :-)