schwanger- Beschäftigungsverbot?! Immunitätsnachweis!?

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Erstmal herzlichen Glückwunsch!

Der Immunitätsnachweis hat nichts mit einem Beschäftigungsverbot zu tun. Er dient lediglich dazu deinen Frauenarzt zu informieren welche Impfungen du bekommen hast. Da du durch die Impfungen Antikörper gegen Erreger gebildet hast und diese ja in deinem Blut sind hat dein Kind ebenfalls diesen Schutz.

Was nun ein individuelles Beschäftigungsverbot nach § 3 Mutterschutzgesetz angeht; dieses wird dir vom Frauenarzt ausgestellt. Ein Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG sehe ich allenfalls in § 4 Absatz 2 Nr. 1 MuSchG erfüllt. Demnach darfst du nicht beschäftigt werden, wenn du regelmäßig Lasten von mehr als 5kg heben musst. Ist Ansichtssache. Ich denke aber, dass deine Ärztin dir ein Beschäftigungsverbot erteilen wird.

Was dann eine Beschäftigung nach deinem Mutterschutz und ggf. Elternzeit angeht, so ist es klar, dass du vor Wiederaufnahme deiner Tätigkeit die erforderlichen Impfungen auffrischen musst.

Dann nützt mir dieser Test eigentlich herzlich wenig....

Der Vertrag ist eh bis Nov befristet, daher hat sich der Rest erst einmal erledigt...

Danke :)

D.h. Also die Ärztin müsste mir das Beschäftigungsverbot erteilen, nicht der AG?!

@froschlein

Richtig! :)

Siehe § 3 MuSchG

@Alumnus

Gut zu wissen, dann werde ich mit ihr reden müssen. Stellen die sich da an oder muss ich ihr nur meine Tätigkeiten aufzählen? Mein anderes Problem ist auch, ich muss zur Arbeit 20 km pro Strecke fahren, da momentan ich mit Schwindel und Kreislaufbeschwerden zu tun hab, traue ich mich auch nicht Auto zufahren momentan....

@froschlein

Meine Frau ist ebenfalls gerade schwanger. Sie arbeitet in der Jugendhilfe. Eine Tätigkeitsbeschreibung sollte ausreichen, dann wird deine FA dir ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Zumindest war es bei meiner Frau so...

@Alumnus

Ah okay... D.h. Da muss drin stehen, dass ich hebe usw?!

Es kommt darauf an,wie deine Gynäkologin die Situation einschätzt.

Wenn sie der Meinung ist,dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist,wird sie ein Beschäftigungsverbot beführworten.

Ich muss mit ihr auf jeden Fall noch mal reden, bevor der nächste U-termin ist! Weil sie meinte, der AG muss das entscheiden....

Immunität? Gegen was?

Grundsätzlich gilt es wohl, zwischen den gegenseitigen Gefährdungspotentialen abzuwägen. Ich würde mir jedenfalls ungerne von einem dieser Kinder in den Bauch boxen lassen... Kläre das alles mit Deinem Arzt bzw. mit den zuständigen Aufsichtsbehörden! Gruß Nightstick