Schutzgas Flaschentausch Steuer?

4 Antworten

Das ist üblich und korrekt. Was in der Rechnung als "Flasche" vermerkt ist, ist in Wirklichkeit die Flaschenmiete und auch Mietkosten sind umsatzsteuerpflichtig.

Die Pfandeinnahme ist umsatzsteuerpflichtig - der Händler muß die Umsatzsteuer abführen - wenn die Flasche zurückgebracht wird und das Pfand erstattet (verrechnet) wird, kann der Händler diese ausgezahlte (verrechnete) Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Das Nettopfand ist eine steuerpflichtige Betriebseinnahme - das ausgezahlte (verrechnete) Pfand ist eine steuermindernde Betriebsausgabe.

Sofern das Pfand in gleicher Höhe eingenommen und wieder ausgezahlt (verrechnet) wird, ist das für den Händler ein Nullsummenspiel - wird das Pfand nicht in gleicher Höhe wieder ausgezahlt (verrechnet), dann hat der Händler mit der Differenz eine zusätzliche steuerpflichtige Betriebseinnahme.

  • Die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich daraus, daß die Verfügungsmacht über den Gegenstand auf den Kunden übertragen wird (rechtlicher Eigentümer bleibt der Händler bzw. Hersteller, sofern der Händler beim Hersteller ebenfalls Pfand leisten muß).

Der Kunde kann also mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren - damit findet ein Leistungsaustausch statt; auch eine Eigentumsvorbehaltsklausel ändert daran nichts - diese würde den Leistungsaustausch sogar noch bestätigen; so der Europäische Gerichtshof.

Argonflaschen sind KAUFFlaschen keine Leihflaschen. Steuerlich habe ich jetzt 2 Flaschen...

Das Pfand für die Flasche ist auch MWST-pflichtig. Bei Rückgabe bekommst du dann den Preis inkl MWST erstattet.

Ansonsten wäre es hilfreich wenn du mal die Quittung hochladen würdest. Dann kann ich sehen was du genau bezahlt hast

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, so kenne ich das nicht.

Mein Händler schreibt Tauschflasche auf die Rechnung.

Ich zahle nur für die Füllung.