Schutzalter in Österreich: Zu nachsichtig oder genau richtig?
Hey, allerseits! Ich komme aus Österreich und ich muss sagen, dass unser Gesetz, was das Schutzalter angeht erheblich milder ist als in Deutschland. In Österreich gilt: Sexuelle Handlungen ( ausgenommen Geschlechtsverkehr ) ab 12, wenn der Partner nicht älter als 4 Jahre ist ( also 16 ). Wie findet ihr dieses Gesetz? Ich persönlich finde es ist ein zweischneidiges Schwert. Zum einen laufen Kinder natürlich in Gefahr die falsche Entscheidung zu treffen. Andererseits gibt es den Kindern die reif genug sind und die richtigen Entscheidungen treffen eine Chance ihre Sexualität ein bisschen mehr auszuleben bzw. mit ihrem Partner zu erkunden. Ich bin selber 12 und kann sagen, dass die meisten 12 Jährigen in meiner Klasse das Wort " Sex " nicht einmal aussprechen können, aber trotzdem mit ihren " Beziehungen " angeben. Für solche Kinder ist das Gesetz dann natürlich weniger vorteilhaft. Ich selbst habe für mich beschlossen, dass mir GV noch zu früh ist, aber, dass wenn ich jemanden finde, dem ich wirklich vertraue ich durchaus für z. B. Petting offen stehen. Alles mit Ruhe und Bedacht, wie man so schön sagt. Meine Eltern gehen mit diesem Thema auch sehr offen um, wofür ich ihnen auch dankbar bin, weil es für mich sehr befreiend ist, wenn ich frei und offen darüber reden kann ( gilt auch für meinen zukünftigen Partner ). Also findet ihr es gut, dass es in meinem Land etwas milder zugeht? Würdet ihr sagen, dass das nicht aktzeptabel ist? Ich bin gespannt, was meine Glubscher wieder zu lesen bekommen
Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen
9 Antworten
Der Unterschied zur deutschen Rechtslage ist geringer, als er auf den ersten Blick scheinen mag. In Deutschland ist GV zwar erst ab 14 zulässig; gleichzeitig ist man aber auch erst mit 14 überhaupt deliktfähig. Soll heißen, wenn ein 13-jähriger es mit einer 12-jährigen treibt, macht sich niemand strafbar, weil beide deliktunfähig sind.
Etwas blöd ist es natürlich, wenn der Junge 14 Jahre und 1 Monat und das Mädel 13 Jahre und 11 Monate sind. Dann macht er sich formal strafbar, obwohl sie es zwei Monate vorher auch schon miteinander getrieben haben und es da für beide nicht strafbar gewesen ist. Ich glaube aber nicht, dass ein Staatsanwalt das in der Situation ernsthaft verfolgen würde. Trotzdem tendiere ich aus dieser Sicht zu der Haltung, dass die österreichische Regel da sogar sinnvoller ist als die deutsche, weil sie die Altersdifferenz berücksichtigt.
Na ja, die österreichischen Ampeln sind ja auch besser - und das sage ich als Deutscher. Ich werde nie verstehen, weshalb Deutschland das blinkende Grün nicht auch einführt.
Ich finde deine Ansichtsweise zu dem Schutzalter sehr interessant. Zu den Ampeln kann ich allerdings nichts sagen ^^' Danke für deine Antwort <3
Wenn Du in Deutschland wohnst, ist das blöd. Jedenfalls dann, wenn Du intolerante Eltern hast, denn wo kein Kläger, da auch kein Richter - und das dürfte der Regelfall sein.
Früher in der Schule war das mal bei einem Kumpel von mir so, dass die Eltern seiner Freundin geil darauf waren, ihn wegen so einer Sache zu verklagen. Gescheitert ist es daran, dass seine Freundin ihn (gegen die eigenen Eltern) gedeckt hat, so dass letztere nichts in der Hand hatten.
Echt? Eure Ampeln blinken nicht? Das ist ja blöd.
Nö, bei uns wird es halt gelb. Normalerweise reicht das schon, um je nachdem entweder rechtzeitig zu bremsen oder noch Gas zu geben, aber man kann halt bedeutend schlechter vorausschauend fahren. Wenn man hinten eine grüne Ampel sieht, weiß man nicht, ob es sich lohnt, zügig darauf zuzufahren oder ob man schon mit Motorbremse Energie sparen kann, weil man sie eh nicht mehr kriegen wird, bevor sie rot wird. Völlig sinnlos. Das österreichische System hat keine Nachteile, die ich sehen könnte. Und ich wette, dass die gleichen Ampeln von den gleichen Herstellern in beide Länder verkauft werden und man in Deutschland bei den allermeisten Ampeln nur eine Einstellung ändern müsste, um das Blinken zu aktivieren, weil die Funktionalität für Österreich längst implementiert ist.
Du solltest das mal dem Verkehrsminister schicken, wenn der selbst nicht drauf kommt. Das ist ja wirklich doof.
Bei der Umfrage verklickt. ;-)
Die deutsche Regelung mit einer starren Altersgrenze soll(te) ja u.a. der Rechtssicherheit dienen, stößt aber seit langem auch auf Kritik. Die Altersgrenze an sich ist natürlich etwas "willkürlich", wenn man so will - europa- und auch weltweit gibt es in Bezug auf Schutzaltersgrenzen ganz erhebliche Unterschiede; Genauso wie bei der Ausgestaltung der (strafrechtlichen) Gesetze: welche Tatbestände es gibt, wie weit der Schutz geht etc.; Man kann halt drüber streiten. Dass die Altersgrenze eine "Problematik" darstellen kann, wurde schon bei der Reform des Sexualstrafrechts 1972 diskutiert (siehe BT-Drs. 6/3521, u.a. ab Seite 34).
Das Bundesjustizministerium hatte in seinem letzten Entwurf von Oktober 2020 zu einer - mal wieder neuerlichen - "Reform" des Sexualstrafrechts die Kritik an der Altersgrenze immerhin irgendwie aufgegriffen. Der Regierungsentwurf enthielt folgende Neufassung von § 176 StGB. Der Referentenentwurf war bereits bei vielen Sachverständigen (zu Recht!) auf ganz erhebliche Kritik und Ablehnung gestoßen (siehe hier alle Stellungnahmen der Sachverständigen u.a.) - das betrifft auch den Regierungsentwurf; seitdem stockt das Gesetzgebungsverfahren.
"176 StGB-RegEntwurf: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus. "
Insoweit kann man damit rechnen, dass die deutsche Regelung über kurz oder lang jedenfalls abgeändert wird.
Das Problem an der Entwurfsfassung ist z.B. das eine Vielzahl an unbestimmten und unklaren Rechtsbegriffen enthalten ist. Hinzu kommt, dass das Gericht nur von Strafe absehen kann. Es läge dann trotzdem eine rechtswidrige und schuldhafte Tat vor - und das bei einem Verbrechenstatbestand.
Zudem wäre diese Lösung - nur auf § 176 StGB-RegEntwurf bezogen - nicht konsequent gewesen (s. Kritik in den Stellungnahmen zum Entwurf).
Die Lösung in Bezug auf die Altersgrenze in Österreich erscheint ausgereifter - nicht nur im Vergleich mit dem o.g. Entwurf, sondern vor allem auch im Vergleich mit der derzeitigen Rechtslage in Deutschland.
Bei dem Gesetz ist es halt immer wieder so, dass es viel zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher gibt, weswegen man sich nicht 100%ig darauf verlassen kann. Noch dazu kommt, dass Sexualität ein komplexes Thema ist bei denen man nicht nach irgendwelchen regeln gehen kann und sollte. Das ist zumindest meine Meinung. Danke für deine Antwort
Gesetze müssen ja - ohne völlig uferlos in der Länge zu werden - auch eine schier unbegrenzte Vielzahl von Lebenssachverhalten erfassen/ausschließen bzw. berücksichtigen. Zudem gibt es ganz unterschiedliche Auffassungen, was überhaupt strafwürdig ist und falls ja, welche Strafe dafür "richtig" ist. Es ist schon so, dass Gesetzgebung - aber auch Rechtsanwendung - nicht völlig trivial ist.
Eine klare Regelung - wie im Moment in Deutschland - bietet Rechtssicherheit. Der Preis ist eben: das sich z.B. eine 14-jährige Person strafbar macht, die mit einer noch 13-jährigen Person intensiv rumknutscht oder andere sexuelle Handlungen vornimmt. Weniger kann auch reichen. Das kann die ehemals 14-jährige Person (oder jeder andere!) auch noch anzeigen, wenn sie 30 geworden ist - erst dann beginnt die Verjährung überhaupt zu laufen.
Und ja - es ist ein komplexes Thema, bei dem Regeln und Einschätzungen jedenfalls schwierig sind.
Ich finde die Regelung okay. So wie sie in DE ist, bin ich aber auch einverstanden.
Okay, danke für deine Antwort
Finde ich okay, hätte nichts dagegen wenn es in Deutschland auch so wäre
Okay, danke für deine Antwort
Gern geschehen
Angenommen, die verfrühte Pubertät bringt eine verfrühte Bereitschaft zu sexuellen Handlungen mit sich, wobei wir von einer Verschiebung von ca 2 Jahren sprechen (vor 50 Jahren = Pubertät beginnt mit durchschnittlich 14, heutzutage = Beginn mit 11/12), dann wäre die Ausnahme bezüglich der 12 und 13 Jährigen und das Mindestalter von 14 Jahren gerechtfertigt. Weshalb jedoch ein 16 Jähriger mit einem 12 Jährigen milde Handlungen durchführen können sollte, und weshalb der Altersunterschied bei 12 und 13 im Bezug auf den jeweiligen "Partner" nicht geringer ist, ist mir unbewusst. In Japan beträgt das Mindestalter sogar 13, in anderen Länder teils weniger und teils deutlich mehr.
Ich vermute, dieses Gesetz hängt mit der Tradition des Staates zusammen.
Ja, wahrscheinlich. Danke für deine Antwort
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