Schutzalter in Österreich: Zu nachsichtig oder genau richtig?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Ja, es geht in Ordnung 64%
Nein, das ist inakzeptabel 32%
Keins von beiden 5%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, es geht in Ordnung

Der Unterschied zur deutschen Rechtslage ist geringer, als er auf den ersten Blick scheinen mag. In Deutschland ist GV zwar erst ab 14 zulässig; gleichzeitig ist man aber auch erst mit 14 überhaupt deliktfähig. Soll heißen, wenn ein 13-jähriger es mit einer 12-jährigen treibt, macht sich niemand strafbar, weil beide deliktunfähig sind.

Etwas blöd ist es natürlich, wenn der Junge 14 Jahre und 1 Monat und das Mädel 13 Jahre und 11 Monate sind. Dann macht er sich formal strafbar, obwohl sie es zwei Monate vorher auch schon miteinander getrieben haben und es da für beide nicht strafbar gewesen ist. Ich glaube aber nicht, dass ein Staatsanwalt das in der Situation ernsthaft verfolgen würde. Trotzdem tendiere ich aus dieser Sicht zu der Haltung, dass die österreichische Regel da sogar sinnvoller ist als die deutsche, weil sie die Altersdifferenz berücksichtigt.

Na ja, die österreichischen Ampeln sind ja auch besser - und das sage ich als Deutscher. Ich werde nie verstehen, weshalb Deutschland das blinkende Grün nicht auch einführt.

Ich finde deine Ansichtsweise zu dem Schutzalter sehr interessant. Zu den Ampeln kann ich allerdings nichts sagen ^^' Danke für deine Antwort <3

Mein Freund ist Anfang 14 und Ich Ende 13...

@SCAREDL3G3ND17

Wenn Du in Deutschland wohnst, ist das blöd. Jedenfalls dann, wenn Du intolerante Eltern hast, denn wo kein Kläger, da auch kein Richter - und das dürfte der Regelfall sein.

Früher in der Schule war das mal bei einem Kumpel von mir so, dass die Eltern seiner Freundin geil darauf waren, ihn wegen so einer Sache zu verklagen. Gescheitert ist es daran, dass seine Freundin ihn (gegen die eigenen Eltern) gedeckt hat, so dass letztere nichts in der Hand hatten.

Echt? Eure Ampeln blinken nicht? Das ist ja blöd.

@Apokalypse2020

Nö, bei uns wird es halt gelb. Normalerweise reicht das schon, um je nachdem entweder rechtzeitig zu bremsen oder noch Gas zu geben, aber man kann halt bedeutend schlechter vorausschauend fahren. Wenn man hinten eine grüne Ampel sieht, weiß man nicht, ob es sich lohnt, zügig darauf zuzufahren oder ob man schon mit Motorbremse Energie sparen kann, weil man sie eh nicht mehr kriegen wird, bevor sie rot wird. Völlig sinnlos. Das österreichische System hat keine Nachteile, die ich sehen könnte. Und ich wette, dass die gleichen Ampeln von den gleichen Herstellern in beide Länder verkauft werden und man in Deutschland bei den allermeisten Ampeln nur eine Einstellung ändern müsste, um das Blinken zu aktivieren, weil die Funktionalität für Österreich längst implementiert ist.

@highlandor

Du solltest das mal dem Verkehrsminister schicken, wenn der selbst nicht drauf kommt. Das ist ja wirklich doof.

Nein, das ist inakzeptabel

Bei der Umfrage verklickt. ;-)

Die deutsche Regelung mit einer starren Altersgrenze soll(te) ja u.a. der Rechtssicherheit dienen, stößt aber seit langem auch auf Kritik. Die Altersgrenze an sich ist natürlich etwas "willkürlich", wenn man so will - europa- und auch weltweit gibt es in Bezug auf Schutzaltersgrenzen ganz erhebliche Unterschiede; Genauso wie bei der Ausgestaltung der (strafrechtlichen) Gesetze: welche Tatbestände es gibt, wie weit der Schutz geht etc.; Man kann halt drüber streiten. Dass die Altersgrenze eine "Problematik" darstellen kann, wurde schon bei der Reform des Sexualstrafrechts 1972 diskutiert (siehe BT-Drs. 6/3521, u.a. ab Seite 34).

Das Bundesjustizministerium hatte in seinem letzten Entwurf von Oktober 2020 zu einer - mal wieder neuerlichen - "Reform" des Sexualstrafrechts die Kritik an der Altersgrenze immerhin irgendwie aufgegriffen. Der Regierungsentwurf enthielt folgende Neufassung von § 176 StGB. Der Referentenentwurf war bereits bei vielen Sachverständigen (zu Recht!) auf ganz erhebliche Kritik und Ablehnung gestoßen (siehe hier alle Stellungnahmen der Sachverständigen u.a.) - das betrifft auch den Regierungsentwurf; seitdem stockt das Gesetzgebungsverfahren.

"176 StGB-RegEntwurf: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus. "

Insoweit kann man damit rechnen, dass die deutsche Regelung über kurz oder lang jedenfalls abgeändert wird.

Das Problem an der Entwurfsfassung ist z.B. das eine Vielzahl an unbestimmten und unklaren Rechtsbegriffen enthalten ist. Hinzu kommt, dass das Gericht nur von Strafe absehen kann. Es läge dann trotzdem eine rechtswidrige und schuldhafte Tat vor - und das bei einem Verbrechenstatbestand.

Zudem wäre diese Lösung - nur auf § 176 StGB-RegEntwurf bezogen - nicht konsequent gewesen (s. Kritik in den Stellungnahmen zum Entwurf).

Die Lösung in Bezug auf die Altersgrenze in Österreich erscheint ausgereifter - nicht nur im Vergleich mit dem o.g. Entwurf, sondern vor allem auch im Vergleich mit der derzeitigen Rechtslage in Deutschland.

Bei dem Gesetz ist es halt immer wieder so, dass es viel zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher gibt, weswegen man sich nicht 100%ig darauf verlassen kann. Noch dazu kommt, dass Sexualität ein komplexes Thema ist bei denen man nicht nach irgendwelchen regeln gehen kann und sollte. Das ist zumindest meine Meinung. Danke für deine Antwort

@Vollzeitautorin

Gesetze müssen ja - ohne völlig uferlos in der Länge zu werden - auch eine schier unbegrenzte Vielzahl von Lebenssachverhalten erfassen/ausschließen bzw. berücksichtigen. Zudem gibt es ganz unterschiedliche Auffassungen, was überhaupt strafwürdig ist und falls ja, welche Strafe dafür "richtig" ist. Es ist schon so, dass Gesetzgebung - aber auch Rechtsanwendung - nicht völlig trivial ist.

Eine klare Regelung - wie im Moment in Deutschland - bietet Rechtssicherheit. Der Preis ist eben: das sich z.B. eine 14-jährige Person strafbar macht, die mit einer noch 13-jährigen Person intensiv rumknutscht oder andere sexuelle Handlungen vornimmt. Weniger kann auch reichen. Das kann die ehemals 14-jährige Person (oder jeder andere!) auch noch anzeigen, wenn sie 30 geworden ist - erst dann beginnt die Verjährung überhaupt zu laufen.

Und ja - es ist ein komplexes Thema, bei dem Regeln und Einschätzungen jedenfalls schwierig sind.

Ja, es geht in Ordnung

Ich finde die Regelung okay. So wie sie in DE ist, bin ich aber auch einverstanden.

Okay, danke für deine Antwort

Ja, es geht in Ordnung

Finde ich okay, hätte nichts dagegen wenn es in Deutschland auch so wäre

Okay, danke für deine Antwort

Ja, es geht in Ordnung

Angenommen, die verfrühte Pubertät bringt eine verfrühte Bereitschaft zu sexuellen Handlungen mit sich, wobei wir von einer Verschiebung von ca 2 Jahren sprechen (vor 50 Jahren = Pubertät beginnt mit durchschnittlich 14, heutzutage = Beginn mit 11/12), dann wäre die Ausnahme bezüglich der 12 und 13 Jährigen und das Mindestalter von 14 Jahren gerechtfertigt. Weshalb jedoch ein 16 Jähriger mit einem 12 Jährigen milde Handlungen durchführen können sollte, und weshalb der Altersunterschied bei 12 und 13 im Bezug auf den jeweiligen "Partner" nicht geringer ist, ist mir unbewusst. In Japan beträgt das Mindestalter sogar 13, in anderen Länder teils weniger und teils deutlich mehr.

Ich vermute, dieses Gesetz hängt mit der Tradition des Staates zusammen.

Ja, wahrscheinlich. Danke für deine Antwort