Geht die Meldung an die Schulversicherung oder private Haftpflicht?

7 Antworten

Hier wird weder eine "Schulversicherung" aufkommen, noch wird Eure Privathaftpflicht den Schaden ersetzen. Dein Sohn ist für einen eventuell durch ihn verursachten Schaden nicht haftbar, und den Eltern ist eine Aufsichtspflichtverletzung ebenfalls nicht vorzuwerfen. Sollten gegen Euch dennoch Forderungen erhoben werden, kannst Du den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung melden, den zu deren Leistungen gehört auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Im ErE hatten wir es doch mehrfach davon, dass dies die Schulhaftpflicht trägt.

... gemeinsames Spielen/Toben auf dem Schulhof löst aber keinerlei Haftung aus, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

Das stimmt nicht.

Hier wird die Haftung durch das Alter des Kindes nicht ausgelöst.

@Menuett

... das Alter spielt auf dem Schulhof keine Rolle, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns!

Du kannst das deiner Hatpflicht melden, ich glaub abernicht, daßsie zahlen werden,weil tobende 7-jährige vermutlich nicht für sowas haftbar gemacht werden können.

Wenn ihre PHV deliktunfähige Kinder miteinschließt, dann würde diese zahlen.

Bei solchen Unfällen kenne ich das aber nur, dass die Schulhaftpflicht hier eintritt.

Hallo, das ist folgendermaßen geregelt:
zuerst die private Haftflicht in Anspruch nehmen, falls die nicht zahlt, an die Schülerhaftpflicht gehen (die deckt subsidiär ab, das heißt als Ergänzung zur PHV der Eltern).