Schulrecht Klassenarbeit und Ankündigung

5 Antworten

Das regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Wobei Tests in der Regel überhaupt nicht angekündigt werden müssen.

Nein, man sollte immer den Unterrichtsinhalt beherrschen und das man jederzeit eine Arbeit bzw. Test schreiben kann. Bei den Lehrern ist es ein entgegenkommend, wenn man euch informiert, verpflichtet sind sie nicht dazu.

Wie schon gesagt wurde, müssen Tests im Gegensatz zur Arbeit nicht angekündigt werden.

EinTest muss gar nicht angekündigt werden . 

4. Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen

http://www.schure.de/22410/33,83201.htm

Klassenarbeiten MUSS man ansagen. Tests oder kurzkontrollen nicht.