Schulpraktikum wer Versichert mich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist ueber die Berufgenossenschaft der Schule versicher da es unter eine Schulische Veranstaltung faellt.

huskycologne  14.12.2010, 19:36

leider völlig falsch die Antwort.

Immofachwirt  14.12.2010, 19:58
@huskycologne

Wenn @huskycologne seine eigene abgeschriebene Antwort auch verstehen würde, wüßte er, dass der einzige der hier falsch liegt er selbst ist.

suzisorglos  14.12.2010, 20:41
@Immofachwirt

Husky hat dennoch irgendwie recht, denn hier ist ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig, und nicht etwa eine Berufsgenossenschaft!

huskycologne  14.12.2010, 22:40
@suzisorglos

Konnte meinen Beitrag nicht mehr korrigieren, deshalb mein kommentar zu meiner eigenen Antwort wenige Sekunden später.

Ich lag eindeutig falsch.

Wenn es sich um ein Schulpraktikum handelt ist der Gemeindeunfallverband zuständig und darüber besteht auch Versicherungsschutz.

Schlauerfuchs  15.12.2010, 15:01
@huskycologne

Jeder Schueler ist ueber die sog. Gemeindeunfallversicherung in der Schuele , auf dem Schulweg und auf Schulischen Veranstaltungen versichert. Darunder faellt auch ein schulisches Praktikum. Nur wnn das Praktikum nicht schulisch ist, haftet die Berufsgenossenschaft des Betriebes. Bei allen Schulferanstaltungen und Schulpraktika ist der Schueler uber dei Gemeindeunfallvers. ( Schuelerberufgenossenschaft ) versichert. Die Beitraege hierzu traegt der Traeger der Schule.

Erläuterungen zum Versicherungsschutz für Praktikanten Eine gesetzliche Begriffsbestimmung für den Begriff Praktikanten gibt es nicht. Allgemein wird der Begriff „Praktikant“ auf eine Person angewandt, die in einem Betrieb, einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufs(aus)bildung erwirbt. Das Praktikum hat den Zweck, Erfahrungen zu sammeln. Diese sollen die Ausbildung in einem Hauptberuf vorbereiten, unterstützen oder vervollständigen, ohne alle Bedingungen für eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zu erfüllen. Sind Praktikanten der Berufsgenossenschaft zu melden? Nein, in der gesetzlichen Unfallversicherung ist ohne Anmeldung und ohne Antrag (kraft Gesetzes) versichert, wer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wann ist ein Praktikant versichert? Praktikanten sind versichert, wenn sie den Weisungen des Unternehmers über - die tägliche Arbeitszeit, - die Art ihrer Tätigkeit und - den Einsatzort Folge leisten müssen sowie in - die Arbeits- und Ablauforganisation eingegliedert sind. Vertragliche Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich) oder das Zahlen eines Entgeltes sind dabei nicht erforderlich. Für die Begründung eines Versicherungsverhältnisses sind die tatsächlichen Verhältnisse der ausschlaggebende Faktor. Praktikanten stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Praktikumbetrieb; arbeitsrechtliche Vorschriften wie zum Beispiel über die Kündigung oder Vergütung sind auf Praktikanten nicht anwendbar. Der Gesetzgeber betrachtet trotzdem neben der klassischen Beschäftigung in einem Arbeitsoder Dienstverhältnis auch den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung als versicherte Beschäftigung nach § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV. Praktikanten sind daher ebenso versichert wie Arbeitnehmer und Auszubildende: ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Höhe ihres Einkommens und unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert. Welcher Unfallversicherungsträger ist im Schadensfall zuständig? Grundsätzlich gilt, dass der Unfallversicherungsträger für die Bearbeitung und Entschädigung eines Versicherungsfalles von Praktikanten einzutreten hat, der auch für den Betrieb zuständig ist. Muss das Unternehmen für den Praktikanten Beitrag zahlen? Maßgeblich für die Zahlung von Beiträgen ist neben dem Gefahrtarif das jährliche Entgelt. Wird dem Praktikanten ein Entgelt oder eine Vergütung gezahlt, sind entsprechende Beiträge zu zahlen. Arbeitet der Praktikant ohne Entgelt, ergibt sich de facto eine beitragsfreie Versicherung. Gibt es für Praktikanten Beschränkungen im Unfallversicherungsschutz? Nein, versichert sind neben der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb auch die Wege zu und von der Praktikumstelle.

Und hier der für die wichtige Teil:

Schüler als Praktikanten Versichert sind Schüler, die auf freiwilliger Basis ohne mittelbare und unmittelbare Anweisung und Aufsicht der Schule in einem Betrieb tätig werden. Darunter fallen neben den Praktika auch die klassischen Ferienjobs. Stellt der Betrieb der Schule Praktikumplätze zur Verfügung, führt aber in eigener Regie das Praktikum durch, so besteht für den Praktikanten Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, die für den Betrieb zuständig ist. Bei den Betriebspraktika, die hingegen von der Schule organisiert und als Schulveranstaltung zu werten sind, bildet das Praktikum einen Bestandteil der Schulausbildung. Diese Praktika sind dem Unfallversicherungsträger zuzuordnen, der für die Schule zuständig ist.

Damit dürften alle Deine Fragen beantwortet sein. Auch Wegeunfälle von/zur sind mitversichert.

Alle Angaben dem Merkblatt einer Berufsgenossenschaft entnommen. http://ew.bgetem.de/mitglieder/vordrucke/praktikanten.pdf

huskycologne  14.12.2010, 19:41

Öha, Asche über mein Haupt. Die gegebenen Antworten waren richtig. Sorry.

Schüler und auch Praktikanten im Schulpraktikum sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. In diesem Fall ist das der Gemneindeunfallversicherungsverband (Das gleiche wie BG). Wenn direkt bei der Arbeit im Praktikumsbetrieb etwas passiert muss der "Arbeitgeber" den Unfall an seine BG melden. Welcher Träger der BG dann zahlt, kann dem Verletzten eigentlich egal sein.

Der Weg zu Ihrem Schulpraktikumsplatz und zurück gilt als Schulweg. Das ist der gleiche Versicherungsschutz den Sie haben, wenn Sie zur Schule gehen.

Das hätte die Schule aber dem Praktikumsplatzanbieter mitteilen müssen.

huskycologne  14.12.2010, 19:36

falsch

das läuft über die Berufsgenossenschaft der Schule - die Firmen melden es aber oft auch ihrer BG-

huskycologne  14.12.2010, 19:36

falsch