Schulische Ausbildung, wie kann ich ausziehen?

6 Antworten

Deine Eltern sind bist Du 25 bist für Dich während der Schulzeit und Erstausbildung verantwortlich!

Müssen tun diese das in diesem Fall allerdings nicht!!!

Vom Amt/den Behörden wirst Du nichts bekommen, erst recht nicht, wenn Deine Eltern finanziell gut dastehen!

1 Stunde für An- und Abfahrt ist auch kein wirklicher Grund, auch wenn es natürlich "bequemer" wäre!

Von einem Arbeitnehmer wird seitens der Behörden verlangt, dass man An- und Abfahrten von bis zu 2 Stunden in Kauf nehmen muss!

Hi,

hier ist einiges falsch.

1) Das Alter ist egal. Eine "Bis 25-Jahres"-Grenze" gibt es nicht im Unterhaltsrecht.

2) Ab 18 sind Eltern erstmal barunterhaltspflichtig. Eltern müssten dann beweisen, dass sie wirklich nicht zahlen können (außerordentliche Ausgaben etc.).

3) Nein, die Behörden verlangen keinen verlängerten Fahrtweg. Es geht hier um eine schulische Berufsausbildung. Die Behörden würden zahlen, auch wenn sie nur in die Wohnung nebenan zieht. Die Eltern sind aber hier leistungsfähig, das heißt es gibt nichts vom Amt (was du schonmal richtig gesagt hast). ABER: Dieses Geld kann man sich dann bei den Eltern einklagen, da sie ab 18 eben den Unterhalt in Bargeld zahlen müssen. Das ist mit dem Vorausleistungsantrag bei Bafög möglich oder eben privat einklagen. Ob man das wirklich machen will, ist die andere - moralische - Frage. Rechtlich wäre es korrekt die Eltern zu verklagen auf Unterhalt, wenn sie nicht zahlen wollen.

wenn ihr beide einen 450€ Job macht und ihr eurer Kindergeld bekommt sollte eine kleine Wohnung schon drin sein- 1,5 Zimmer am Stadtrand kann man damit schon bezahlen...Wenn deine Eltern dich nicht unterstützten können oder möchten gibt es keinen anderen Weg.

Tja, dann hast Du wohl Pech gehabt, Eltern sind zwar während der Ausbildung unterhaltspflichtig, aber sie müssen Dir keine eigene Wohnung finanzieren - und falls sie das sowieso nicht können, tut der Staat es auch nicht.

Von zu Hause ausziehen ist Privatvergnügen, dass man sich leisten können muss, so ist das nun mal.

Ab 18 sind Eltern erstmal barunterhaltspflichtig. Eltern müssten dann beweisen, dass sie wirklich nicht zahlen können (außerordentliche Ausgaben etc.).

sorry, so hart das klingt, dann musst du halt bei deinen eltern wohnen bleiben und zur schule pendeln wenn du dir eine eigene wohnung nicht leisten kannst. 

was meinst du, wieviel arbeitnehmer mehr als eine stunde zur arbeit fahren müssen?

Hi,

hier sind leider wieder viele falsche Antworten.

Wenn deine Eltern zu viel verdienen für Bafög, musst du nicht daheim bleiben, Ab 18 sind Eltern erstmal barunterhaltspflichtig (das heißt Unterkunft stellen reicht nicht). Ob sie aber wirklich zahlen müssen, wird sich erst im Klageweg klären lassen, bei dem deine Bedürfnisse mit ihren Möglichkeiten abgewogen wird.

Du bekommst auch definitiv kein Wohngeld - auch nicht mit bereits angemieteter Wohnung.

Dir stünde auswärtswohnend 465€ Bafög (bzw. ab September ca, 490€). Das müssten deine Eltern dir zahlen. Das müsstest du aber einklagen.

Deswgeen würde ich ein Kompromiss vorschlagen: Deine Eltern geben dir Kindergeld (190€), du holst dir einen 450€ Job und deine Eltern könnten dir noch monatlich was dazugeben (100€) oder dir aushelfen, wenn man außergewöhnliche Ausgaben sind.