schulische ausbildung wer zahlt meine Wohnung?

11 Antworten

Wie alt bist Du? Ist es Deine erste Ausbildung? Arbeitslos kannst Du Dich keinesfalls melden, da Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst.

Laut Gesetz sind die Eltern für den Unterhalt der Kinder wahrend der ersten Ausbildung / Studium bis 25 Lebensjahr zuständig.

Laut Gesetz gibt es absolut gar keine Altersangabe.

Arbeitslos melden kannst du dich nicht, denn du bist dann ja nicht arbeitslos, sondern eben in einer Ausbildung. Um Arbeitslosengeld zu bekommen (egal, ob 1 oder 2), muss man (bis auf wenige Ausnahmefaelle) dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen (also jederzeit einen Job antreten koennen) und das tust du ja nicht. Daher steht dir diese Moeglichkeit nicht frei.

Es bleiben elterlicher Unterhalt, falls es noch deine Erstausbildung ist und du unter 25 bist oder eben Bafoeg, das du beantragen kannst. Und Kindergeld und ggf. Nebenjob.

Bei einer schulischen Ausbildung kannst Du Bafög oder auch BAB beantragen. Als Azubi hast Du nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Wohngeld - allerdings sicher nicht wenn Du Bafög oder BAB beziehst.

Um die Kosten geringer zu halten, könntest Du Dich auch nach einer netten WG mit einer Pauschalwarmmiete umsehen. Bei einer Wohnung flattert meist nach über einem Jahr die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung (steigende Energiepreise) herein.

Nein du bekommst nichts. Außer eventuell Bafög, welches vom Verdienst deiner Eltern abhängig ist. Entweder du ziehst wieder zuhause ein oder in ein kleines WG Zimmer. Was du wenn überhaupt bekommst ist nicht viel. Dann kannst du noch Kindergeld bekommen und arbeiten gehen. Das wars aber auch schon