Schulische Ausbildung abgeschlossen und keine arbeit bekomme ich geld?

8 Antworten

Melde Dich arbeitssuchend, denn wenn Du gar nichts machst dann erlischt auch der Kindergeldanspruch. Ab 18 muss das regelmäßig nachgewiesen werden.

Und normal ist es so, dass die Eltern Unterhalt nur bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung zahlen müssen.

Und das Kindergeld ist nicht Deines, das ist die Unterstützung des Staates für die Eltern für Kost und Logis.

Sieh also zu, dass Du Arbeit bekommst. Notfalls auch branchenfremd.

Wenn Du eine schulische Ausbildung gemacht hast, dann hast Du kein Einkommen erzielt und somit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das ist aber Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie (also Kinder - Eltern - Großeltern) einander unterhaltsverpflichtet, wenn diese kein oder zu wenig eigenes Einkommen haben. Es muss aber nicht unbedingt Geld sein. Eltern kommen ihrer Pflicht auch durch Wohnung, Nahrung, Kleidung nach. Das kostet ihnen natürlich auch Geld. Das Kindergeld dient zur finanziellen Unterstützung für die Eltern, wenn diese für ihre Kinder aufkommen müssen. Es ist ein Irrtum, zu glauben, das Kindergeld stünde den Kindern immer direkt in Form von Barauszahlung zu. Es ist allerdings von den Eltern für die Kinder zu verwenden. Somit haben diese dann neben freier Kost und Logie sowie Kleidung, Körperpflegemittel auch Anspruch auf angemessenes Taschengeld. Auch wenn die Eltern für ihre auch erwachsenen Kinder aufkommen, ist das Kindergeld dennoch eine Leistung des Staates (Steuergeld), das durch die Familienkasse an die Eltern ausgezahlt wird. Nur wenn erwachsene Kinder von ihren Eltern aufgrund deren eigenes geringen Einkommen gar keinen Unterhalt bekommen (auch nicht in Form von Wohnung, Sachleistungen usw.) können sie eine Direktauszahlung des Kindergeldes verlangen. Das müsste bei der Familienkasse beantragt werden. Wenn die Eltern selber Sozialleistungen beziehen und deren Kinder im Haushalt leben, dann haben die Eltern für jedes Familienmitglied Anspruch auf entsprechend höhere Leistungen, die natürlich auch für diese anteilmäßig zu verwenden sind. Es ist also nicht erlaubt, dass der Vater die erhöhten Hartz4 Bezüge sowie das Kindergeld ausschließlich für sich oder andere ausgibt, ohne dem Kind entsprechende Leistungen (Wohnung, Nahrung, Kleidung, Taschengeld) zu gewähren.

Wenn Eltern an ihre Kinder Barunterhalt zahlen, können sie die Kindergeldleistungen hiermit verrechnen (also vom Unterhalt abziehen).

Du hast mit 25 Jahren natürlich das Recht auf eine eigenen Wohnung. Daraus leitet sich aber leider nicht automatisch das Recht auf Fremdfinanzierung der Wohnung ab. Wenn Du also kein eigenes Einkommen hast, dann kannst Du auch nicht auf Grundsicherung hoffen. Sobald Du älter bist als 25 Jahre, wäre es laut Gesetz nicht mehr zumutbar, dass Du noch im Elternhaus lebst. In diesem Fall hättest Du ein Recht auf eigene Sozialleistungen (Hartz4). Kindergeld gibt es dann aber nicht mehr. Die Höchstgrenze liegt bei 25 Jahren.

Falls Du jetzt alles dransetzt, um so schnell wie möglich irgendeine (auch berufsfremde und oder befristete) Arbeit zu bekommen, dann erwirbst Du natürlich damit auch Ansprüche, die sich für später positiv auswirken. Eine andere Alternative ist auch, noch eine zweite Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb mit Ausbildungsgehalt zu beginnen. Dann könntest Du sofort ausziehen und neben dem Azubigehalt das Kindergeld und Wohngeld beanspruchen.

Ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen zu helfen.

Viel Erfolg und alles Gute!

Also ich muss sagen ich bin auch gerade in der selben situation bin jetzt 24 und gerade mit meiner schulischen Ausbildung fertig. War bei allen Ämtern und ich bekomme weder Hartz 4 noch Arbeitslosengeld noch Kindergeld.

gehedoch mal zum Amt und frage nach. Soweit ich weiss musst du eine Anzahl von Bewerbungen und deren Ablehnung vorlegen, damit du Geld vom Amt bekommst.

Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft...da fliesst alles vom Staat an den Antragssteller....

Ja / von deinen Eltern sind Unterhaltspflichtig bis 25