Wie genau läuft das ab mit dem Schulgeld an einer Fachoberschule?

2 Antworten

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die eine Schule hat, um Eltern an den Kosten zu beteiligen. Das reicht vom Kopiergeld, über Zuschuss zum Hauswirtschaftsunterricht (Essensgeld), Gelder um Arbeitsmaterialien einzukaufen, Toilettengeld etc. etc. Deine Angaben sind viel zu dürftig, um hier konkret eine Antwort geben zu können.

Gibelil 
Fragesteller
 21.10.2015, 14:03

Ich weis leider nicht was da gemeint ist weil nicht steht was selber Finanziert werden muss :(

wollte auch anrufen aber die haben Ferien

Weiterhin ist es wichtig, dass die Schule einen anerkannten Abschluss vermittelt, also einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss – nicht aber einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.

Damit dürfte sich das Thema "Steuerminderung" erübrigen.

Das "Schulgeld" (häufig Internatskosten) kann nicht vom Schüler sondern nur von den Eltern eines Schülers bei deren Einkommensteuer(Lohnsteuer) als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berücksichtigt werden - aber nur solange auch Kindergeld gewährt wird.

  • ... 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. 2Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. 3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich. 4Der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland steht dem Besuch einer solchen Schule gleich, unabhängig von ihrer Belegenheit. 5Der Höchstbetrag nach Satz 1 wird für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt.


Bsp.: Einkünfte des Vaters jhrl. 50.000 €. Bei 4.000 Schulgeld braucht er nur Einkommensteuer für 48.800 € bezahlen (50.000 abzgl. 30% v. 4000) - er hätte also nicht 1.200 € Steuerminderung sondern 1.200 € weniger Einkommen für die Steuerberechnung.

http://www.finanztip.de/schulgeld/