Schulgelände während der Pausen verlassen

7 Antworten

Es könnte auch mit der Versicherung zusammen hängen, da die Schule während der Schulzeit die Aufsichtspflicht hat.

Hat die Schule wirklich noch die Aufsichtspflicht, obwohl ich 18 Jahre alt bin?

@ossi12345

Da bin ich mir nicht sicher. Da es ja auch jüngere Schüler auf der schule gibt, denke ich, wurde diese Regelung allgemein eingeführt (auch wegen der Gleichberechtigung)

Bei uns ist das seit kurzem auch verboten worden, was meiner Meinung nach echt völliger Schwachsinn ist. Die 5. Klässler dürfen in den Pausen sich einen Döner holen gehen, wozu nicht einmal was gesagt wird.. Also darf das dich Oberstufe nicht? Letztlich macht das bei uns dennoch jeder, weil wie gesagt da nicht mal drauf geachtet wird.. Ich weiß nicht wie streng die bei dir dort sind, aber wenn dort niemand wirklich drauf achtet dann würde ich an deiner Stelle einfach gehen. Die können dich schlecht dazu zwingen

Bei uns wird da leider sehr drauf geachtet. Da wir eine ziemlich kleine Schule sind, ist das bei uns auch relativ einfach zu kontrollieren.

@ossi12345

Okay? Also unsere Schule ist auch extrem klein^^

Hallo ossi12345,

die Schulordnung ist im allgemeinen eine Regelung, die von der Schulkonferenz, das heißt, unter Beteiligung von Lehrern, Eltern und Schülern getroffen worden ist. Dann musst du dich daran halten.

Wenn der Schulleiter das allerdings ohne diesen Konferenzbeschluss angeordnet hat, dann hast du zwei Möglichkeiten:

Du hältst dich daran und siehst zu, dass du deinen Bäckereinkauf anders organisierst.

Oder du hältst dich nicht daran und siehst mal, was dabei herauskommt. Einen Schulverweis musst du nicht befürchten. Da musst du schon wiederholt ganz andere Sachen drehen. - Und was soll dann schon passieren?

Eine Konsequenz, die aber passieren kann: Wenn du auf dem Weg einen Unfall hast, wird die Schule sagen: Der Knabe hatte Unterrichtszeit und hat sich trotz Verbot entfernt. Also zahlt die Versicherun g des Schulträgers nicht. - Deine eigene Krankenkasse wird sagen: Das ist in der Schulzeit passiert. Wir zahlen nicht.

Der Arzt will aber zunächst mal seine Kosten!

Irgendwann zahlt jemand, aber was du bis dahin für Rennereien und Schrfitkram hast, wird dir Anlass sein, das nie mehr zu probieren.

Wenn die Schule das verbietet, darst du das auch nicht. AN meiner schule ist das erlaubt, wenn man in der Oberstufe, also wenn man freiwillig an der schule ist. Aber du könntest ja den Bäcker bitte, dass er dir das Gebäck die 20meter rüberbringt... dann wäre das 100% legal :) mfg!

solange Du Schüler dieser Schule bist, gelten für Dich deren Regeln. Unabhängig davon, ob Du volljährig bist oder nicht.

Du hast keine Wahlmöglichkeit welche Schulregeln & Teile der Hausordnung für Dich gelten & welche nicht. Akzeptiere es oder trage die Konsequenzen.