Schulferien Kita drei Wochen zu

5 Antworten

Wurde der Urlaub denn schon genehmigt? Einen genehmigten Urlaub darf der Betrieb nur unter außergewöhnlichen Umständen streichen.

Für dich ist der §7 des Bundesurlaubsgesetzes interessant:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


Das heißt, wer Kinder hat, die auf den Urlaub angewiesen sind, hat Vorrang vor Kollegen, die keine Kinder haben. Wer drei dieser Kinder hat, sollte Vorrang haben vor demjenigen, der nur ein Kind hat.

Allerdings muss immer im Einzelfall abgewogen werden, welche sozialen Kriterien eine Rolle spielen und wie stark sie bewertet werrden. Darunter könnte auch ein gemeinsamer Urlaub mit dem Partner fallen, der nur zu einer bestimmten Zeit Urlaub kriegen kann. Und etliche andere Gesichtspunkte.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, müsste dieser gemeinsam mit der Betriebsleitung eine Urlaubsplanung aushandeln. Natürlich ist auch klar, dass nur Mitarbeiter mit gleichartigen Aufgaben verglichen werden dürfen.

Wer genehmigt bei Euch den Urlaub? Die Teamleiterin oder der Chef? Gibt es einen Betriebsrat?

Wie @PeterSchu schon richtig geschrieben hat, kommt der § 7 Bundesurlaubsgesetz zur Anwendung. Du solltest das mal versuchen in Ruhe im Betrieb zu klären. Wenn Deine Teamleiterin die Möglichkeit hat, außerhalb der Schulferien oder der drei Wochen in der die Kita Deiner Kinder geschlossen hat, Urlaub zu nehmen (evtl. mit Partner), hast Du aus sozialen Gründen Vorrang. Wenn Dir der Urlaub aber trotzdem nicht genehmigt wird und Du ihn unbedingt zu diesem Zeitpunkt brauchst, bleibt Dir nur der Klageweg.

Sollte es einen Betriebsrat geben, erkundige Dich doch mal ob es nicht eine betriebliche Vereinbarung über die Gewährung von Urlaub gibt. Bei Urlaub hat der BR ein Wörtchen mitzureden und er kann ggf. auch vermitteln.

Sie eigentlich Und mein Chef nur wenn sie nicht da ist

@Jafigo

Du kannst aber trotzdem mal mit Deinem Chef reden. Vielleicht hat er für Deine Situation mehr Verständnis.

jeder geht davon aus, dass die kinderbetreuung gesichert wird, wenn sich eine mutter mit kind irgendwo bewirbt ... wenn 5 kolleginnen ihr kind in der selben kita haben, fehlt ja das komplette team - das geht ja auch nicht ... vielleicht lässt sich eine lösung finden - tagesmutter oder die oma - oder abwechselnd eine der mütter, die daheim sind, wenn die kita zu hat

Das ist mir klar Sie hat ja kein Kind sondern ihr Freund und ich habe keinen der auf meine Kinder aufpasst

@Jafigo

es ist nicht sehr nett - aber so lange das kind noch ni cht in die schule geht, hast du da wenig chancen - wenn dein kind zur schule geht, stehen dir urlaubstage in den ferien zu - dass die kita zumacht ist kein problem, was arbeitgeber berücksichtigen müssen

Hab ich das, zwischen den Zeilen unten, richtig verstanden, dass deine Teamleiterin deinen Urlaub gestrichen hat, weil sie da selber Urlaub nehmen moechte? und du hast nun ein Betreuungsproblem?

Ja sie meinte ich kann mein klein in die Ersatz kita tun aber der ist mir zu weit weg Ja ich haben den Probleme leider

@Jafigo

das wurde aus deinem Urspruenglichen Beitrag nicht klar. Ansonsten schau mal die ANtwort von PeTerSchu an. Und wehre dich!

NOch mal ein bisschen genauer bitte.

Klar, die Schließzeit gilt als Urlaub, der muss dann genommen werden.

Ja sie möchte genau die gleich Zeit hat aber kein Kind Ok ihr Freund hat ein Kind aber sie kann mir doch nicht gleich die ganzen drei Wochen streichen

@Jafigo

tut mir leid, aber ich versteh das mit dem streichen nicht. Musst du nun Urlaub nehmen oder darfst du nicht? Was sollst du denn machen wenn zu ist? Woanders arbeiten.

Ich geh und geh schon, komme aber nicht vom Schlauch runter.

@Nordseefan

sie arbeitet nicht in einer kita - sondern die kita ihres kindes hat zu und sie soll arbeiten

@cakaep

Auch das ist leider rechtens. Selbst dann wenn sie ein Kind hätte. Meistens wird zwar Rücksicht darauf genommen, aber Pflicht ist es nicht.

@Nordseefan

"...aber Pflicht ist es nicht."

Doch, das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass soziale Gesichtspunkte bei der Gewährung von Urlaub zu berücksichtigen sind.