Schulden bei Otto. Was kann passieren?

8 Antworten

Hi du musst dich auf jeden Fall so früh wie möglich bei Otto oder dem Kreditinstitut über das es bei Otto läuft melden und denen deine Situation schildern.

Am besten machst du das per Email da du dann alles schriftlich hast.

Du schreibst denen das du zurzeit Arbeitslos bist und deswegen deine nächste monatliche Rate voraussichtlich nicht bezahlen kannst.

Dann findest du schon eine Lösung.

Entweder du kannst die raten senken, eine aussetzen oder etwas anderes.

Aber es kann auch passieren das du den Artikel zurücksenden musst und dann dein bereits bezahltes Geld wiederbekommst.

Sonst bekommst du Mahnungen und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür

Viel Erfolg

Am besten machst du das per Email da du dann alles schriftlich hast.

Ne, dann macht man das per Brief oder Fax.

@stinkertum

Nein

Emails sind Gerichtsverwertbar.

Wenn dir Otto in einer Email schreibt das du eine Rate nicht bezahlen musst und dann eine Mahnung hast kannst du diese Mahnung mit einer Email Anfechten.

@Win7profi
Wenn dir Otto in einer Email schreibt das du eine Rate nicht bezahlen musst und dann eine Mahnung hast kannst du diese Mahnung mit einer Email Anfechten.

Neues aus dem Reich der Fabel...

Wenn Otto keine Lust hat, auf Bitten um Ratenreduzierung einzugehen, können sie das ablehnen - oder einfach ignorieren. Anfechten kann man dann gar nichts.

Die Stundung oder Streckung von Raten ist ein freiwiliges Entgegenkommen, um das man den Gläubiger lieb bitten muss.

Hab ich mir nicht so ausgedacht, ist aber so.

@Win7profi
Emails sind Gerichtsverwertbar.

Wenn der gegenüber bestreitet sie bekommen zu haben, hat man ein gewaltiges Beweisproblem. So einfach ist das. eMails sind zwar "gerichtsverwertbar", aber im Normalfall kaum brauchbar, da nicht nachweisbar, dass sie tatsächlich dort eingingen. Ist sogar bei normaler Briefpost so.

Die gelieferten Waren unterliegen bis zur vollständigen Bezahlung einem Eigentumsvorbehalt. Theoretisch könnte der Versand also seine Waren zurück fordern

In der Praxis bleibt dir nichts anderes übrig, als zu BITTEN, dass deine Raten reduziert werden.

Wenn du tatsächlich nur 479,00 € bekommst, ist vielleicht eine Aufstockung mit AlG 2 möglich. Dazu musst du einen zusätzlichen Antrag beim JobCenter stellen.

Wenn das Alg1 nicht reicht um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten dann kannst du mit Alg2/Hartz4 vom Jobcenter aufstocken. 391 Euro + Miete (für eine angemessene Wohnung) + Wohnnebenkosten + Heizkosten. Du solltes einen Antrag stellen. Mit Otto solltes du über eine Verringerung der Raten oder eine Zahlpause sprechen. Nicht den Kopf in den Sand stecken.

ruf dort an oder schreib und frag, ob du die rate vorübergehende runtersetzen kannst

So etwas sollte man schriftlich machen, besser auch als Einwurfeinschreiben und den Sendebericht ausdrucken. Damit man einen Nachweis hat, den Händler von den Zahlungsproblemen unterrichtet zu haben. Das kann später nochmal wichtig sein, selbst wenn er ablehnt.

Nun ja - irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Bitte doch einfach um Herabsetzung der monatlich zu zahlenden Summe.

Und vielleicht kannst Du aufstockendes ALG II beantragen.

Aufstockendes ALG II bringt da rein gar nichts.

@stinkertum

Nicht sofort aber Mittelfristig schon - dauert halt bis der Antrag durch ist

Nun ja - irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Da kommen natürlich noch ein paar Schritte davor, um die Schuld zu titulieren.

Bitte doch einfach um Herabsetzung der monatlich zu zahlenden Summe.

Das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit gegenüber dem Gläubiger und vor allem auch hinsichtlich der Kostenvermeidung. Dem Gläubiger eröffnen, dass man arbeitslos geworden ist und so nur noch beispielsweise 10€ monatlich zahlen kann, bis man wieder Arbeit gefunden hat.

Selbst wenn der Gläubiger das nicht akzeptiert: Er darf dann kein Inkasso mehr beauftragen, denn er weiß von den Zahlungsproblemen und ein Inkasso ist damit nicht mehr zielführend.