Schule(Handy Abgenommen)?

7 Antworten

Das Einzige was die Lehrerin durfte, war, das Handy während des Unterrichts einzubehalten. Alles andere war alberner, erzieherischer Kinderkram, der seine Wirkung sowieso verfehlt.
Dir das Handy über den Unterrichtstag hinaus vorzuenthalten war unrechtmäßig. Sie hätte sich außerdem die Unterschrift Deiner Eltern selbst besorgen können. Dazu muss sie Dich nicht missbrauchen. SIE wollte eine Unterschrift, nicht Du.

Was haben Deine Eltern mit der Situation in der Schulstunde zu tun? Hoffte die Lehrerin vielleicht, dass Deine Eltern Dir als erzieherische Maßnahme das Handy wegnehmen? Wie gesagt: Kinderkram.

Zukünftig musst Du Dich von der Lehrerin nicht einschüchtern lassen. Gib ihr das Handy nicht, wenn Du es nicht regelwidrig benutzt hast. Ich bin sogar dafür, das Ding überhaupt nicht herzugeben; auch dann nicht, wenn es benutzt wurde, obwohl es verboten ist. Lehrer MÜSSEN Handys nicht einsammeln, sie DÜRFEN. Außerdem machen sie sich nur selbst Stress. Wenn sie es einsammeln, sind sie für eine sichere Verwahrung verantwortlich.

Deine Lehrerin hat sich mindestens ebenso regelwidrig verhalten wie Du, als sie das Handy über mehrere Tage einbehalten hat.

Gruß Matti

Ja das Handy darf dir für den Rest des Unterrichts abgenommen werden.Aber es muss dir am Ende des Schultages wieder zurück gegeben werden

Suctrix1999 
Fragesteller
 22.06.2016, 23:12

Ok...Hatte es 2 Tage nicht....Krank diese Lehrerin

Selina2212  22.06.2016, 23:13

Steht sogar in den Schulregeln irgendwann die darf es dir abnehmen und auch sagen deine Eltern sollen es abholen aber am Ende des Tages muss sie es dir wieder zurück geben

ich will zwar kein grammarnazi sein, aber fast überall wo du "ä" benutzt hast, käme ein "e" hin.

Aber zum thema; nein deine lehrerin darf das nicht! sie hat zwar das recht, dir dein handy während der Schulzeit wegzunehmen, muss es dir aber am Ende der unterrichtszeit wieder zurück geben. an deiner Stelle würde ich fast schon die lehrerin um ein elterngespräch bitten. sie anzuklagen macht wenig sinn und wäre übertrieben. Einem elterngespräch sollte sie allerdings entgegenkommen. Deinen Eltern wird sie auf jeden Fall das handy zurück geben. sprich mit deinen Eltern auch vorher ab, dass sie sich ruhig wirklich bei ihr beschweren dürfen. Es ist juristisch gesehen vergleichbar mit einem diebstahl! 

so blöd es für dich in der situation ist; du wirst versuchen müssen trotzdem mit der lehrerin zurecht zu kommen, wenn du dir ein paar anstrengende jahre ersparen willst. 

ballonfee  22.06.2016, 23:22

Du kritisierst die Rechtschreibung des Fragestellers!?  Wie sieht's bei dir aus? Alle Hauptwörter schreibst Du klein, ist auch nicht besser. 

utilisatall  22.06.2016, 23:30
@ballonfee

ja das stimmt. Es ist aber ein großer Unterschied, ob man einfach gerade zu faul ist, oder ob es eben Fehler sind, die der Fragesteller wahrscheinlich wiederholt gemacht hat bzw. noch wiederholt machen wird. Großschreibung ist am Handy einfach etwas anstrengend und wirkt sich nicht langfristig auch meine Rechtschreibung aus. Jemanden bei wiederholten Fehlern allerdings nicht darauf aufmerksam zu machen, kann dazu führen, dass er sich die Wörter falsch einprägt, wodurch er langfristig mit der Rechtschreibung Probleme haben wird.

Die Wegnahme darf nur "zeitweilig" erfolgen. Dieser Begriff kann zwar unterschiedlich interpretiert werden, es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Handy längstens bis zum Ende des Schultages einbehalten werden darf.

Der Grund ist folgender: Nach Ende des Schultages entfällt die Gefahr von Störungen durch das Handy. Es wäre weder erforderlich noch verhältnismäßig und damit rechtswidrig (ggf. sogar strafbar), das Handy länger einzubehalten.

Die Wegnahme soll nur dazu dienen, die Störung zu unterbinden. Eine längerfristige "Einziehung" des Handys im Sinne einer Strafe wäre unzulässig. Hierfür sind andere Ordnungsmaßnahmen (etwa schriftlicher Verweis, in schwereren Fällen zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht etc.) vorgesehen.

Eine Regelung, wonach das Handy bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss, ist allerdings zulässig. Einige Schulordnungen sehen dies so vor.

Grundsätzlich darf die Hausordnung der Schule ein "Handyverbot" vorsehen. Selbstverständlich dürfen Handys während Klausuren nicht benutzt werden. Weiterhin kann auch geregelt sein, dass Handys während des Unterrichts ausgeschaltet (nicht nur lautlos) sein müssen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/SmartphoneHandy-Einbehaltung-auch-nach-ende-des-Schultages--f234260.html

im Übrigen... Zettel, Eltern

Die erste Abnahme war in Ordnung. Beim zweiten Mal hätte sie es Dir nicht abnehmen dürfen, zumindest hätte sie es Dir spätestens zum Unterrichtsschluß wieder zurückgeben müssen. Eine Klassenkonferenz wäre wohl fruchtlos verlaufen.