Schule soll Jugendamt einschalten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Lehrerin wird im Zweifelsfall eh' vom 'Vormundschaftsgericht als Zeugin geladen. Sonst musst Du selbst das Jugendamt kontaktieren, denn die Schule ist nur in extremen Fällen von psychischer oder körperlicher Vernachlässigung verpflichtet, gegenüber dem Jugendamt Meldung zu machen.

Wenn die jedes verhaltensauffällige Kind melden würden, hätten die Schulen endlich ideale Klassenstärken und das Jugendamt wäre in jeder Stadt der größte Arbeitgeber.

Ganz einfach, weil das Jugendamt eine neutrale Stelle ist. So wird gewährleistet, dass nicht eine der beiden Streitparteien die Aussage der Lehrerin beeinflusst oder die Schule für seine Zwecke "missbraucht".

Ihr müsst das Jugendamt einschalten und glaubhaft machen, dass hier Gefahr für das Wohl des Kindes besteht, dann sehen sie sich das an und befragen ggfs Zeugen (also die Lehrerin). Danach entscheiden Sie, ob das Kind weiter beim jeweiligen Elternteil bleibt oder bis zum Abschluss des Verfahrens in einem Heim/einer Pflegefamilie untergebracht wird (auch wiederum, um die Beeinflussung des Kindes zu vermeiden).

Da das Kind die Überprüfung U9 vor der Einschulung & Einschulungsbegutachtung "bestanden " hat, und Menschen die täglich mit dem Kind Kontakt haben, keine gravierenden Auffälligkeiten festgestellt haben, würde ich auf die Aussage der Lehrerin, wenn die denn so gefallen ist erstmal nicht bauen... Sollten nämlich wirkliche Auffälligkeiten vorliegen wird der Schulpsychologe oder med. Dienst eingeschaltet.

Ein Kind den Stempel eine Entwicklungsverzögerung &&&& während der Grundschulzeit aufzudrücken empfinde ich dem Kind gegenüber unheimlich gemein.

Du schreibst nicht wie alt die Kleine ist .. also während der Schulzeit stehen noch U10 +U11 an zum Erkennen von Entwicklungsstörungen z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, ADHS etc. sowie Erkennen von Sozialisations- und Verhaltensstörungen Erkennen von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien an,

ab 12 dann die J1 +J2, wenn bei den bisherigen Vorsorgeuntersuchungen nie etwas zu bemängeln war... benutzt bitte nicht die Kleine.

Die Schule ist überhaupt nicht befugt irgendein Gutachten auszustellen, in bestimmten Fällen können Lehrer gehört werden.

Ich bezweifle, dass ein Arzt, der das Kind genau einmal zur Untersuchung zu Gesicht bekommt, eine Verhaltensstörung besser erkennt als eine Lehrerin, die täglich mit dem Kind zu tun hat. Dann muss es ja zudem noch nicht mal eine krankhafte Störung sein, sondern einfach ein Signal sein, dass das Kind zu Hause nicht in dem Maße gefördert wird wie es sein soll. Ich kenne da nämlich einen Fall, wo die Mutter das Kind in die Sonderschule schicken wollte wg angeblicher Legasthenie (Modediagnose), zum Glück war der Vater hatnäckig und erstritt sich das Sorgerecht - denn der einzige Grund für die Schulprobleme war, dass die Mutter NIE dafür sorgte, dass z.B. Hausaufgaben gemacht werden und sich auch auf der sozialen Komponente nicht kümmerte, daher war das Kind auch un der Schule aggressiv, weil es Aufmerksamkeit suchte. Sowas weist dir kein Arzt nach, dort war die Mutter ja auch (wir befinden uns hier in Akademikerkreisen!). Es dauert ewig bis so ein Fall entschieden wird - Zeit, die für das Kind unwiederbringlich verloren ist! Das Kind, um das es in meinem Beispiel geht, hat im Übrigen beim Vater innerhalb eines Jahres den Stand vom Erstklässler bis zum Drittklässler aufgeholt (also es war in der Dritten Klasse auf Stand eines Erstklässlers), und geht mittlerweile aufs Gymnasium. Was auch nur durch enorme Unterstützung durch die Lehrer möglich war und weil das Kind eben NICHT "blöd" ist, wie die Mutter behauptet hat. Man stelle sich nur den Stress für das Kind vor: drei Schuljahre auf einmal nachholen! Wäre alles nicht nötig gewesen, wenn der Streit nicht über Jahre gedauert hätte und die Lehrer mehr sagen hätten dürfen. Hätte man sofort reagiert, wäre dem Kind einiges erspart geblieben - soviel also zum Thema "abwarten".

@SpookyAngie

Hallo Spook.., Deinen Beitrag hättest Du selbst unter Beantwortung oben direkt bei der Fragestellerin senden sollen. **Denn Du befindest Dich hier nicht auf einen pers. Erfahrungsaustauschseite, oder ich weiß was vom Hörensagenseite **

Dein Bandwurmtext geht leider, zudem an der Frage vorbei... bitte lesen::Schule soll auf Betreiben des Fragestellers eine Beurteilung .. über einem Schüler..für einen Anwalt ausstellen.. und das ist ganz eindeutig nicht zulässig.

**Bitte kommentiere Beiträge zukünftig nur mit sinnvollen Ergänzungen. ** frdlichst ;)h

@himako333

Weiter unten habe ich meine allgemeine Antwort schon kund getan! Bitte lesen...

Desweiteren gibt es hier eine Kommentarfunktion und wenn man die nicht nutzen darf, wofür ist die dann bitteschön? Ich wollte nur sagen, dass ich deine Einstellung bezüglich "abwarten" bzw die Mutter solle den Ball flach halten nicht teile und habe das mit einem Beispiel untermauert! Das geht definitiv nicht am Thema vorbei! Dass solche Fälle nicht in drei Worten zusammengefasst werden können, sollte klar sein.

Ich bin nämlich der Meinung, wenn es ums Kindeswohl geht, sollte man sich lieber einmal zu viel sorgen, als einmal zu wenig. Alles was man in frühen Jahren versäumt, muss das Kind sein Leben lang büßen. Und wenn sich die Mutter keine Gedanken drum machen darf, wer dann??

Sorry, wenn ich dir damit auf den Schlips getreten bin (dein Text ist im übrigen auch nicht soooo viel kürzer - nur mit fetter Schrift unterbrochen, was ich jetzt persönlich auch nicht immer so höflich finde), dachte ja nicht ,dass du deine Antwort als die allein richtige begreifst. Naja, obwohl das die fette Schrift eigentlich schon irgendwie zeigt.

So richtig deutlich kommt das Ganze jetzt nicht rüber, was Deine Frage bedeutet, aber nur mal zum besseren Verständnis, es geht um Deine eigene Tochter oder doch eher um die Deines Partners? Nun, Du bist 22 und wenn die Tochter bereits in die Schule geht und so... :-)

Solls ja geben so junge Mütter... Deswegen gibt es wahrscheinlich den Streit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil das ner Minderjährigen erst mal nicht zugesprochen wird, solange erwachsene Verwandtschaft da ist, die das übernehmen kann (Vater oder Großeltern). Und dann ist das Jugendamt recht stur, weil die ein Kind nicht mal einfach so aus der gewohnten Umgebung reissen, wenn es nicht unbedingt sein muss.

Wenn die Schulke das sagt, dann gibt es dazu womöglich eine Rechtsgrundlage. Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich alleine haben möchtest musst du sowiso zum Jugendamt.