Schule schwänzen. Jugendarrest?

4 Antworten

Das ist SO natürlich blanker Unsinn. Abgesehen davon, daß das Höchstmaß für Jugendarrest 4 Wochen beträgt http://dejure.org/gesetze/JGG/16.html , wird er als eigenständige Sanktion bei Schulschwänzern nicht verhängt. Es ist etwas komplizierter:

Schule schwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit. Und wie das bei Ordnungswidrigkeiten so üblich ist, wird eine Geldbuße gegen Dich verhängt. Wenn Du das Geld nicht bezahlen kannst oder willst, dann wird die Geldbuße in Sozialstunden umgewandelt (im Jugendrecht geht das, bei Erwachsenen nicht). Und wenn Du dann die Stunden nicht ableistest, kann ein "Ungehorrsamsarrest" gegen Dich verhängt werden. Der soll dazu dienen, Dich zur Ableistung der Stunden zu bewegen. Selbst nach Verbüßung des Arrestes sind die STunden deshalb dann trotzdem noch zu leisten.

Nein. Du bist nicht mehr Schulpflichtig, sie könnten dich jedoch von der Schule schmeißen ;)

Nein, das stimmr nicht. Mit 18 bist du nicht mehr Schulpflichtig und musst auch nicht mehr in JUGENDARREST da du erwachsen bist. In Jugendarrest muessen wegen nicht zur Schule gehen ist sowieso Unsinn. 25 Euro fuer Schwaenzer finde ich ok.