Schule krankheitsbedingt abgebrochen und auch keine Ausbildung, was nun?
Hallo zusammen. Ich, 18 Jahre alt und nicht bei den Eltern wohnend, habe im November die schulische Ausbildung an einer FOS krankheitsbedingt abgebrochen, jedoch werde ich sie im nächsten Jahr fortsetzen. Ebenfalls habe ich keine Ausbildung. Jetzt kommen natürlich mir lauter Fragen in den Kopf.
- Anspruch auf Kindergeld?
- Muss man sich beim Arbeitsamt melden, wenn man die Schule krankheitsbedingt abgebrochen hat sie aber nächstes Jahr wieder besuchen wird?
- Falls Kindergeld abgelehnt wird; Anspruch auf irgendein Geld?
- Gibt es sonst irgendwas, dass ich beachten muss?
Danke schonmal im voraus.
4 Antworten
Zum Kindergeld: Kindergeld für Ü18 wird gezahlt für Kinder in Ausbildung (Schule,Beruf,Studium u. FSJ) oder arbeitslos gemeldete Kinder bis Ende 21.Lj. oder für ausbildungsuchende Kinder bis Ende 25.Lj (Ausbildungssuche muß beleghaft und ständig nachgewiesen werden) oder in einer Übergangsfrist von bis zu 4 Monaten zw. Ausbildungsabschnitten. Auch in der Wartezeit auf einen Ausbildungsbeginn (Vertrag, verbindliche Anmeldung) sollte es Kindergeld geben.
Wer bezieht bei dir das Kindergeld, die Eltern oder du? Jedwede Veränderungen müssen der Familienkasse mitgeteilt werden!
Bist du bereits an der Schule angemeldet und in der Wartezeit auf Beginn dann sollte es kein Problem mit dem Kindergeld geben. Du könntest dich auch arbeitslos melden, allerdings wird das AA dich vermitteln wollen. (ALG1 wird es nicht geben da kein Anspruch besteht)
Es gibt keine Einkommensgrenzen mehr für den Kindergeldbezug d.h. wenn dem Grunde nach Kindergeld zusteht kannst du trotzdem zusätzlich Geld verdienen.
Grundsätzlich sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig und nicht die Allgemeinheit (damit meine ich ALG2 und nicht Kindergeld).
Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt hast du bis zu deinem 21 lebensjahr ohne Ausbildung/Arbeit mit Ausbildung/Arbeit bis 27. Du musst dich nicht Arbeislos melden aber wenn du Anrechnungszeit für deine Rentenversicherung haben willst musst du das. Mach es besser auch wenn Rente noch in weiter ferne ist
Du könntest vielleicht auch beim Jobcenter anfragen bezüglich Beantragung Arbeitslosengeld II, allerdings wird dann geprüft ob Deine Eltern Dich finanziell unterstützen können, sie sind noch unterhaltspflichtig
Ich glaube du hast bis 21 Anspruch auf Kindergeld - auch wenn du grade ne Lehre machst. Und ja, du musst dich arbeitslos melden wenn du grade nicht arbeitest, oder sonst irgendwie Geld beziehst.
- Anspruch auf Kindergeld bis 25, solange Erstausbildung.
- Du musst Dich beim A-Amt melden, wenn Du arbeitslos bist (Geld forderst). Ansonsten soweit ich weiß nicht, Du willst ja auch nicht vermittelt werden und solange Du kein Geld vom Staat beziehst wirst Du denen wohl "egal" sein.
- A-Amt fragen
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