Schule geschwänzt und geflogen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rausgeworfen kannst du immer werden, solange es ein legitimer Grund ist und er in der Hausordnung bzw. Schulordnung genannt wird.
Mit dem "Wissensstand", den du hast, nimmt dich aber kein Betrieb.
Aber den Abschluss kannst du jederzeit wiederholen, z.B. auf einer Abendschule.

Was ist nur los mit dir, wenn man deine Fragen liest?

Du hast Zoff mit deinen Eltern, willst von denen weg und jetzt hst du noch ein Problem mehr an der Backe "Schulpflicht".

Du kannst immer irgendwo rausgeschmissen werden, wenn triftige Gründe vorhanden sind.

Wieso wendest du dich nicht ans Jugendamt, wenn du es zuhause sooo schlecht hast, aber du sollst nicht davon ausgehen, dass es in einem Betreuten Wohnen besser sein könnte. Dort hast du auch Regeln und Verpflichtungen und wer sich nicht daran hält, der kann auch fliegen. Als Jugendlicher hat man auch Verpflichtungen, nicht nur Rechte.

Warum willst du so dumm (sorry) sein und deinen Schulabschluss irgendwann nachmachen und der Zeit hinterherhinken und dann irgendwann mal vielleicht mit 30 endlich Geld zu verdienen.

Nur weil du einmal schwänzt (das hat fast jeder mal), fliegst du nicht gleich von der Schule, da muss schon einiges bei dir abgelaufen sein.

Selber schuld!

Und ich bezweifle, dass du mit 15 deine Schulzeit rum hättest, denn oft kommt nach 9 Jahren noch die Berufsschulpflicht, je nach Bundesland. Dies sind 10-12 Jahre Schulpflicht! Mit 15 darfst du weder Vollzeit arbeiten noch ausziehen - unterschreiben darfst du eh nichts. Ich bezweifle außerdem, dass deine Erzeuger mit diesem Schritt einverstanden wären. Mit Hauptschulabschluss und besonders dieser Einstellung bringt man es nicht weit. Das Amt wird ähnlicher Ansicht sein und dir keinen Cent zahlen. Eine Ausbildung bekommst du eher nicht. Also: such dir ggf. eine andere Schule und mach weiter!

Den Abschluss kann man schon nachholen, das dauert allerdings länger als schulisch, ist anstrengend (abends!) und kostet.

1 die schulpflicht geht nicht nur bis 16 sondern bis 18 . einmal schwäntzen ist kein grund zum rauswurf

2Wen du deine schulpflicht beendest hast vor der Ausbildung has du auch ein schulabschluß.

Schulpflicht ist 10 jahre und dan bis di 18 bist.

mit 5 wirst du nicht in die schule gekommen sein.

Die Schulpflicht hast du mit 15 bestimmt nicht hinter dir. Erst wenn du volljährig bist.

Nicht ganz. Die Schulpflicht hast du nach der 8. Klasse erfüllt. (Mit dem "Wissensstand" nimmt dich aber kein Betrieb ;D)

@Kris, UserMod Light

Ich weiß man hat 10 jahre schulflicht ich bin jetzt in der 8. und habe schon 2 mal wiederholt