Schuldnerberatung, Privatinsolvenz, Lastschriften eigenmächtig zurückziehen?

4 Antworten

Ja, Du solltest die Lastschriften zurückbuchen lassen und auch sonst keine Zahlungen mehr auf Deine Schulden leisten. Lediglich die notwendigen Kosten, Miete, Strom etc. solltest Du zahlen.

Alles was Du an Geld bekommen kannst solltest Du in BAR zurücklegen und darüber stillschweigen bewahren. Wenn Deine Insolvenz eröffnet wird, ist es wahrscheinlich daß Dein Konto zunächst gesperrt wird, auch wenn es ein P-Konto ist. Wahrscheinlich wirst Du ein neues Konto eröffnen müssen, vor allem wenn das Konto auch noch im Minus sein sollte.

Hallo und danke erstmal. Nein zum Glück Konto ist nicht im Minus, lediglich brauche ich die Rücklastschriften um diesen Monat über die Runden zu kommen. Dank dir und schönen Abend.

PS: Nen Freund von mir meinte, ich kann Lastschriften bis zu 6 Wochen zurückziehen, jedoch war ich erst am 31.März beim Schuldenberater. Deshalb ziehe ich dann nur bis dahin zurück, habe sonst Angst dass es irgendwie noch "ungemütlicher" wird.

@fragenjogi80

Gut, aber trotzdem alles an Bargeld in die Keksdose packen was geht, die Kontosperre kommr auf jeden Fall kurz nach der Insolvenzeröffnung. Es kann dann schon einige Zeit dauern bis der Insolvenzverwalter das Konto wieder freigibt.

noch eine Frage bist du verheiratet? Wenn ja habe ich eine guten Tipp wo du dir für ein paar Monate ganz legal mehr Geld sichern kannst, auch Wenn deine Frau arbeitet und selber Geld verdient.

Nein, wenn du das zurück ziehst, entstehen nur noch mehr Kosten die du dann zu zahlen hast.

Du kannst die Einzugsermächtigung widerrufen, das hättest du schon längst eigentlich auch tun sollen.

Ich rate dringend davon ab, eigenmächtig etwas zurück zu buchen!

Natürlich kann er zurückbuchen, vor dem Hintergrund der kommenden Inso sind die Kosten relativ wurscht, darauf kommt es nun auch nicht mehr an.

@Artus01

Klar kann er das, aber es ist nicht zu empfehlen! Und ich empfehle ganz dringend es NICHT zu tun ohne VORHER mit dem Treuhänder gesprochen zu haben.

Dafür ist der schließlich auch da und nicht damit man dann eigenmächtig schalten und walten kann wie man Lust hat ;)

Richtig und der Treuhänder holt sich das Geld Rückwirkend eh zurück. Alle Gläubiger waren gleichgestellt.

@CARLOWUM

Richtig! Der Treuhänder! Nicht man selber!

Blödsinn, habe meine Lastschriften alle zurückgenommen, der Treuhänder hat es nichts zurückgefordert. Schließlich brauchst das Geld zum Leben.

@CARLOWUM

Zunächst gibt es in der Inso den Treuhänder erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Bis dahin nennt er sich Insolvenzverwalter.

Die Rückbuchung wird in der Regel sogar von der Schuldnerberatung, spätestens wenn der Insolvenzantrag rausgeht, empfohlen, genauso wie der Rat auch keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten; mit Ausnahme von Mieten und Versicherungen.

CARLOWUM hat es richtig geschrieben. Der Insolvenzverwalter holt sich alle Zahlungen der letzten drei Monate zurück. Wenn einer der Gläbiger dan rumzickt, kann es sein daß er von der Gläubigerliste gestrichen wird.

ja, die Lohnpfändung die seitens der Bank war bereits vor unserer Insolvenz am laufen, die hat sich der Verwalter rückwirkend geholt und der Masse beigesteuert

Du kannst und solltest alle Lastschriften zurückbuchen. Außer die Miete, Strom, Wasser usw. Keinen Gläubiger mehr Geld schicken, denn der Insolvenzverwalter wird sich diese Rückwirkend von 3 Monaten zurücknehmen. Brauchst auch keine Angst vor Mahnbescheiden, Gerichtsvollzieher oder Inkasso zu haben. Die sind eh denn hinfällig. Ich hatte 2 Wohnungen als Kapitalanlage l, waren leider Schrottimmobilien. Selbst da habe Ich denn keine Nebenkosten und kein Kredit meh r abbezahlt. Der Treuhänder hatte natürlich gefragt für was Ich das Geld Brauchst, natürlich zum Leben. Deine Kontoauszüge fordert der Verwalter Rückwirkend von einem Jahr. Wenn da keine Ungereimtheiten stehen lässt er dich in Ruhe.

Ja , ich wuerde ebenfalls zurück buchen