Schuldner unbekannt verzogen. Wie Mahnbescheid beantragen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, du hast mehrere Möglichkeiten : 1. unter www.online-mahnantrag.de kannst du nicht nur einen Manantrag stellen, sondern findest du eine Rufnummer 0711/921-3567 unter der Du solche fragen stellen kannst. Die helfen dir weiter. 2. oder geh bei dem nächten Polizeiposten vorbei und frag dort nach welche Möglichkeiten die haben Dir zu helfen. Geht auch online. Je nach Bundesland die entsprechende Web Seite googeln. 3. Verbraucherzentrale anrufen , kostet aber Geld. Fakt ist, hast du seine Emailadresse unter der er dir antwortet ist er für dich greifbar !!!

Viel Erfolg

An deiner Stelle würde ich so schnell, wie möglich einen Anwalt einschalten und den Anwalt das klären lassen, über die Behörden geht es zwar auch, allerdings dauert das, außerdem ist es ja wohl eine Frechheit die aktuelle Adresse nicht heraus zu geben. Ich würde gegen den Ex-Mieter klagen.

Viel Glück und Erfolg und Liebe Grüße (;

Klar ist es eine Frechheit.

Ich beabsichtige aber keinen Anwalt einzuschalten. Über das Neue Mahnverfahren ist es nicht mehr nötig diese Kosten zu machen. Außerdem bleibt man bei einer Klage immer auf einen Teil der Kosten sitzen und da es "nur" eine Monatsmiete ist steht das dann in keinem Verhältnis mehr. Das es dann länger dauert belastet mich jetzt nicht so. Schließlich wird der Betrag ab dem ersten Tag des Verzuges verzinst, undzwar besser als wenn das Geld bei der Bank liegen würde.

wenn du die e-mail adresse hast anzeigen und die bekommen schnell die adresse raus kannste glauben

Zunächst solltest du einen Mahnbescheid bei einem Gericht beantragen. Und die neue Adresse gibt es ohne Probleme bei dem Meldeamt, wo er zuletzt gemeldet war. Hier bei uns kostet das schlappe 5 EUR.

Vielen Dank für Deine Anwort. Aber auf die Idee mit dem Einwohnermeldeamt war ich auch schon gekommen. Und leider hat der Kollege sich beim Einwohnermeldeamt NICHT UMGEMELDET.

@Westwind1170

Gut, dann müsste das aber doch eigentlich das Problem des Amtsgerichts sein. Dieses will ja seinen Mahnbescheid schließlich auch zustellen. Einen besseren Tipp habe ich leider auch nicht, bin eher im Verkehrsrecht firm...