Schuldentilgung - bei einer Ratenzahlung. Was wird zuerst bedient/getilgt Zinsen - die Gesamtsumme oder die Summe aus der Hauptforderung?

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Bei einer vereinbarten Ratenzahlung wurden die Zinsen (falls welche anfallen) in die Rate kalkuliert.

Oder meinst du alte Schulden, die durch mtl. Raten abgezahlt werden?

Beispiel: Schulden 1000,- EUR zzgl. 5 % Jahreszins. = 50,- EUR Zinsen im Jahr.

Bei der Zinsrechnung hat das Jahr immer 360 Tage. Bei 50,- EUR/Jahr betragen die Zinsen 14 Cent am Tag.

Zahlst du den Kredit in 5 Monaten ab, werden für 5 Monate = 150 Zins-Tage berechnet. 150 x 0,14€ = 21,00 €

Insgesamt hast du 1021,- EUR zu zahlen. zzgl. anderer Gebühren, die eventuell anfallen. z.B. Bearbeitungs- oder Mahngebühren.

Ein Schuldtitel mit 1.000 €  + 5 % Zinsen. Die erste Rate erfolgt nach 4 Jahren. Sind die Zinsen verjährt oder nicht, da sich der Tittel auf die Hauptforderung von 1.000 € bezieht. Die Zinsen müssten, neu eingeklagt werden, wenn sich der Schuldner weigert oder nicht ??? Hauptforderung besteht 30 Jahre, aber nicht die Zinsen ?

@Fiswa

Natürlich müssen die Zinsen nicht neu eingeklagt werden.

Zunächst werden vorwiegend die Zinsen bedient (aber nicht nur) und das Verhältnis verschiebt sich im Laufe der Zeit.

Der Grund dafür ist einfach:

Rechne ich auf die eigentliche Schuldsumme die Zinsen für den Zeitraum auf, steigt meine Gesamtschuld an, von dieser wird meine Rate abgezogen und da die Rate kaum größer als die auflaufenden Zinsen ist, sinkt meine ursprüngliche Startschuldsumme kaum.

Zinsen werden auf die Gesammtsumme daraufgerechnet. Daher wird die Gesammtsumme getilgt.

Zinsen immer zuerst. Vom Rest der Rate wird dann getilgt.

Zuerst der Zins, dann die Tilgung.