Schuldenfalle: Ist eine Pfändung der Lebensversicherung möglich?

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Er kann den Pfändungsschutz ganz einfach aufbauen. Er muß einen Antrag bei seinem Versicherer Stellen, dass die Altersvorsorge auf die Bedingungen nach §851c ZPO umgestellt wird. Dieses Recht wurde mit Einführung des entsprechenden § jedem Besitzer einer Altersvorsorge zugesichert. Zitat: "§ 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten

(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn 1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird, 2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf, 3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und 4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

(2) Um dem Schuldner den Aufbau einer angemessenen Alterssicherung zu ermöglichen, kann er unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze, nach seinem Lebensalter gestaffelt, jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar auf der Grundlage eines in Absatz 1 bezeichneten Vertrags bis zu einer Gesamtsumme von 238 000 Euro ansammeln. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2 000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4 000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4 500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6 000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8 000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9 000 Euro jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Satz 3 gilt nicht für den Teil des Rückkaufwerts, der den dreifachen Wert des in Satz 1 genannten Betrags übersteigt." Möglich wäre auch die Festlegung eine unwiederruflichen Bezugsrechts. Allerdings u.U. anfechtbar, wenn diese Gläubigerschädigend installiert wurde. Möglich wäre auch der Wechsel des Versicherungsnehmers. z.B. den Ehegatten.

hört sich an, als ob dein freund überschuldet ist. ich habe als vermieter von einer ehemaligen mieterin noch 2.000€ zu kriegen. ich habe mit leuten, die auf anderer leute kosten schulden machen und verträge nicht einhalten wollen, kein mitleid. über einen anwalt würde ich auch alles wegpfänden lassen, was geht. wenn nichts mehr zu holen ist, muss der schuldner dann eben die "berühmten drei finger" gegenüber dem gerichtsvollzieher heben und öffentlich erklären, dass er als privatmann pleite ist. (abgabe einer eidesstattlichen versicherung). es gibt den weg einer privatinsolvenz (schuldnerberatungsstelle aufsuchen) oder bei wikipedia.de gucken

Wenn es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung handelt kann die auch gepfändet werden.Wäre da beleihen der Versicherung nicht besser um die Schulden zu bezahlen? Wenn man dann wieder liquide ist, kann man den beliehenen Betrag wieder einzahlen und der Versicherungsschutz bleibt bestehen, muß man aber nicht, wird am Ende der Laufzeit der Versicherung abgezogen.

Nur wenn der Bank bekannt ist, dass eine LV besteht und bei welcher Gesellschaft. Allerdings gibt es hier auch einen Pfändungsschutz. Man muss das dann der Versicherung mitteilen, dass die Altersvorsorge entsprechend umgestellt wird. Dann ist nicht der gesamte Betrag pfändbar.

hängt davon ab, was für eine form...eine Betriebliche altersvorsorge, riesterrente, rüruprente darf nicht und ist auch harz4 sicher