Schulden vor Pächters?

3 Antworten

Moin,

rein rechtlich musst du es nicht. Es kann aber möglicherweise noch im Rahmen des vertraglich frei aushandelbarem sein. Ich würde mich an deiner Stelle auf so einen Deal nicht einlassen. Wer weiß, wie hoch die Schulden sind und warum die Schulden entstanden sind. Vielleicht hat sich die Stadtverwaltung ja auch regelmäßig gegen den alten Pächter Quer gestellt und Dir droht ähnliches. Stell dir vor, er hat jetzt bspw Schulden, weil ihm von der Stadt auferlegt wurde, eine behindertengerechte Toilette einzubauen oder die Terassw behindertengerecht zu machen oder die Nutzung nur eingeschränkt ermöglicht mit allerlei Auflagen. Davon erfährst du ja dann selbst erst, dass das erforderlich ist, wenn du das Café gepachtet hast und die Stadt dann mit Anordnungen aufkreuzt.

die Stadt hat außerdem wohl auch ein Interesse daran, das Café möglichst bald an jemand anderen zu verpachten, sonst machen die ja auch keine Einnahmen. Von daher sitzt du da am längeren Hebel, sofern das Café nicht die einzige Option ist, die du hast bzw die in frage kommt.

Wie kämst du dazu die Schulden des Pächters zu übernehmen. Was sollst du denn davon haben?

Wenn die Stadt die Bude vermieten will, soll sie die Schulden selbst übernehmen.

Dass der vorige Pächter in Schulden geraten ist, deutet ja darauf hin, dass in dem Laden kein Geld zu verdienen ist.

Nein, das musst du natürlich nicht. Allerdings kann sich die Stadtverwaltung den Pächter aussuchen - und wenn die nur an denjenigen verpachten, der die Schulden tilgt, ist das deren Entscheidung.