Schulden von Ehmaligen Freunden eintreiben?

6 Antworten

Fordere sie schriftlich aus, bis zu einem von Dir angegebenen Termin die 100 Euro zu zahlen, sonst wirst Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ist der Termin ohne Zahlungseingang verstrichen, kannst Du beim Gericht das Mahnverfahren veranlassen, bekommst dann, soweit sie auch dann nicht zahlt oder Widerspruch erhebt, einen Vollstreckungsbefehl mit dem Du die Forderung dann pfänden könntest. Es wird aber auch ein Vorschuß beim Gericht fällig, den Du dann aber bei der Pfändung zurück bekommst, müßte Dir aber nach Mahnverfahren mit gezahlt werden.  Deine Fristsetzung solltest Du aber mit Einschreiben machen.

Du könntest zur Polizei gehen, aber wenn sie es abstreitet und du keine Beweise hast, schwierig, hm... Vielleicht könnte der Chatverlauf ein Beweis sein, versuch es jedenfalls mal, wenn sie nach einem Gespräch dir immer noch nicht das Geld geben will.

Deswegen sollte man nie jemanden was leihen und sich dann streiten. ^^

Die Polizei wird ihn wieder weg schicken weil es nicht Aufgabe der Polizei ist, sich um zivilrechtliche Ansprueche zu kuemmern. Wenn ueberhaupt, muss er zum Anwalt (und den zumindest erst einmal selbst bezahlen).

Die Polizei hat damit nichts zu tun, weil Geld nicht Zuückzahlen keine Straftat ist.

Zuerst versuche es noch mit lieb sein fragen etc. Wenns tritzdem nicht geht geh noch einmal zu ihr nimm dein handy auf und lass sie über das thema reden dann kannst du ihr damit drohen damit sie dir das geld gibt oder gleich zum anwalt gehen

Könnte der Anwalt in dieser Situation wo ich mich befinde was bewirken ?

@kingofroad33

Ja klar. Ist aber dein Kostenrisiko. Den Anwalt zahlst du erst einmal selbst.

@DerCaveman

Für ein Mahnverfahren brauchst Du keinen Anwalt, da erhöht sich Deine Forderung mindestens um das Doppelte.

Der Chatverlauf scheint das Darlehen zu beweisen und reicht dann auch fuer die zivilrechtliche Durchsetzung deiner Forderung aus.

Aber willst du sie wirklich wegen 100 Euro verklagen und erforderlichenfalls einen Vollstreckungstitel gegen sie erwirken?

Seid ihr Minderjährig?

In dem Fall kann ein Gespräch mit den Eltern. "Ich wollte nur mal Fragen ob die Susi schon meine 100€ überwiesen hat." Wunder wirken.

Nein leider nicht ich bin 21 und sie 25