Schulden, Schuldnerberatung oder Anwalt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Morgen,

offensichtlich haben Sie den Willen Ihre Schulden tatsächlich anzupacken. Die langen Wartezeiten bei AWO Caritas und Co sind heute leider die Realität, hinzu kommt das aufgrund von Geld und Pesonalmangel auch die für einen Klienenten zur Verfügung stehende Zeit immer kürzer wird.

Da ich der Meinung bin, das jeder der es wirklich will (und der sich nicht vorsätzlich oder in betrügerischer Weise verschuldet hat), eine Chance haben muss in der Zukunft Schuldenfrei zu leben, biete ich ehrenamtliche Schuldnerberatung an. Als zertifizierter Wirtschaftsmediator habe ich täglich mit Konflikten und Problemen zu tun, Schuldnerberatung ist nicht viel anders.

Soweit Sie also Willens sind Ihre Schulden in den Begriff zu bekommen und keine andere kostenlose oder für Sie bezahlbare Beratung finden, können Sie mir in diesem Forum eine private Nachricht (über Freundschaftsanfrage) zukommen lassen. Wir werden dann sehen was ich für Sie tun kann. Als kleiner Hinweis, ich erwarte von meinen Klienten, für die ich ehrenamtlich tätig werde, das diese sich aktiv am Entschuldungsprozess beteiligen und bereit sind ihr Leben in Zukunft zu ändern so das nicht nach 2 jahren erneut ein Berg Schulden entstanden ist

Zitat: Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Anwendbar ist er in Angelegenheiten des Zivil- (auch: Arbeitsrecht), Verwaltungs-, Verfassungs- und des Sozialrechts. In Angelegenheiten des Straf- und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.

Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen. Kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht natürlich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Sie in Anspruch nehmen können. In Berlin haben Sie die Wahl zwischen der Inanspruchnahme der öffentlichen Rechtsberatung (in den Bezirksämtern) und anwaltlicher Beratungshilfe nach BerHG. In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe (Anlaufstellen in Bremen , "Öffentliche Rechtsauskunft" in Hamburg).

Gefunden und alles unter: http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Danke für den Tipp

Ein Beratungshilfeschein wird aber nur erteilt, wenn keine anderweitige Hilfe in Anspruch genommen werden kann, was hier nicht der Fall ist.

Kann dir aus eigener Erfahrung sagen das es beim Anwalt auch nicht wesentlich schneller geht. Aber du kannst deinen Gläubigern mitteilen das ein Insolvenz Verfahren angestrebt und geprüft wird und sie daher von weiteren Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen sollen, da diese nur weitere Kosten verursachen auf denen SIE sitzen bleiben werden.

Auch wenn ich dann keine Insolvenz mache?

Anwalt eher nicht aber gibt doch da sicher Leute die einem da beraten können.

Ich möchte es einfach nicht mehr auf die lange Bank schieben. Und bei der Schuldnerberatung von der AWO komme ich erst Juli/ August 2015 wieder Termin. Da sie so voll sind mit neu Anträgen.