Schulden/ Dr. Claudia Wendel
Habe telefonisch mit der Kanzlei Dr. Claudia Wendel ratenzahlung vereinbart. Nun kam ein Schreiben welches ich unterschreiben soll mit der Klausel:
"Zur Vermeidung der kosten eines pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt der Schuldner hiermit den pfändbaren Teil seiner derzeitigen und künftigen Ansprüche aus nicht selbständiger Tätigkleit gegenüber dem ihm zur Zahlung von Provisionen, Anteilen oder sonstigen Bezügen - gleich welcher Art diese auch sein mögen - verpflichteten Drittschuldner bis zur Höhe der jeweils sichernden Forderung an den Gläubigervertreter ab. Die Anschrift des derzeitigen Arbeitgebers lautet:
Weiterhin tritt er die abtretbaren Teile seiner gegenwärtigen und künftigen Sozialleistungsansprüche wie ALG, -hilfe, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Krankengeld, Erwerbsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrente bis zur Höhe der jeweils sichernden Forderung gegen den/die jeweiligen leistungsträger an den Gläubigervertreter ab.
Weiterhin bevollmächtigt er den Gläubigervertreter, Auskünfte über die vorbezeichneten Ansprüche bei dem jeweilgen Arbeitgeber bzw den Leistungsverpflichteten einzuholen. Ferner entbindet er Banken und andere Kreditinstitute vom Bankgeheimnis bzw von der Einschränkung durch das Datenschutzgesetz. Gleiches gilt für Arbeitgeber, öffentliche Stellen und die Schufa."
SO, und nun meine Frage: Ist das denn so überhaupt rechtens? ich werde dies so zumindest nicht unterschreiben. Ich habe mich selbst telefonisch an diese Anwältin gewandt und um Ratenzahlung gebeten. Wieso sollte ich dann alles abtreten? Ich finde dies eine absolute Frechheit!
Was passiert wenn ich dies nciht unterschreibe sondern nur meine monatlich vereinbarten Raten überweise?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
es ist nicht rechtens,dass du hier was mit namen veröffentlichst.
auch wenn der name oft im netz zu finden ist,bist du nicht berechtigt,den im zusammenhang mit deinem anliegen zu veröffentlichen. übrigens hab ich noch nie gehört,dass man etwas mit einem anwalt ,ausschliesslich mündlich vereinbahrt,sondern man bekommt immer eine schriftliche bestätigung---die solltest du anfordern.
habe auch z. Z. mit dieser Dame Streß. hat mir schon Post vom Amtsgericht geschickt. Soll nun Angst bekommen. Immer Widerspruch einreichen und zeigen, dass du im Recht bist. "Wenn es aber auch so ist !!" Wurde vin ihrer Vorzimmerdame auch unfreundlich am Telefon abgearbeitet und als sie nicht mehr weiter wuste, trennte sie das Gespräch. Da zeigt sich doch, die wissen nicht was sie machen. Also, nicht locker lassen und nichts zahlen, oder Vereinbarungen machen, wenn du recht hast. Kannlange dauern, aber es rechnet sich.
es geht darum das die sich absichern wollen,wenn du nicht bezahlst,das ist der standartbrief für solche fälle.....das soll jetzt nicht heißen das du nicht zahlen willst,es ist nur eine absicherung fals du es nicht machst...du kannst nochmal anrufen und höflich fragen ob man das denn not tut ;) .....aber es ist wirklich nur eine absicherung für die kanzlei,damit die eine handhabe haben wenn du nicht zahlst
Naja ich weiß ja nicht. Für mich hört sich das so an als ob die das in jeden Falle, also auch wenn ich doch zahle tun. !?!?
Der Name Wendel fällt im Netz inzwoschen so oft, sogar wegen Betrugs, da ist mein Anliegen ja noch harmlos!
Jedenfalls wurde mir gestern geraten erstmal Einrede zur Verjährung einzulegen, da möglicherweise gar kein Titel besteht.