Schulden bei der GEZ. Rückwirkend loswerden mit Befreiungsbescheiden?
Guten Abend,
ich habe zur Zeit ein großes Problem mit der GEZ. Ich habe über 200 Euro Schulden dort und habe auch schon einen Festsetzungsbescheid. Eine Ratenzahlung wurde schonmal genehmigt, aber da ich dann auch Schulden bei Strom und Gas hatte, konnte ich auch die Ratenzahlung nicht mehr regelmäßig zahlen. Dadurch kam es jetzt zum Festsetzungsbescheid und bald wird es wahrscheinlich zur Pfändung kommen. Es ist aber so, dass ich in der gesamten Zeit eigentlich keine GEZ hätte zahlen müssen, da ich die komplette Zeit über Alg 2 bezog. Ich habe das leider jetzt erst erfahren und meine Frage wäre, wenn ich mir vom Jobcenter nochmal alle Befreiungsscheine der letzten Jahre geben lasse, ob ich dann von den Schulden befreit bin oder ob das nach so langer Zeit nicht mehr angenommen wird? Es handelt sich um eine Zeit von ca 2 Jahren. Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Schaden schützt, aber ich habe totale Panik vor einer Pfändung. Und falls es nicht geht, was für Alternativen habe ich um der Pfändung vielleicht trotzdem zu entkommen, wenn ich die Summe nicht zahlen kann?
5 Antworten
Ich verstehe nicht, wie andere Leute sagen können, dass eine Befreiung rückwirkend nicht möglich ist, wenn sie keine Ahnung haben. Das ist bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich. Kannst du selber auch nachlesen auf der Homepage des Rundfunkbeitragservice.
Dokumente hat man mehrere Jahre aufzubewahren. So Bescheide schmeißt man nicht so schnell weg.
Ich habs gefunden. Tatsächlich! Es ist eine neue Regelung so wie ich das sehe. Da habe ich, wenn es wirklich so klappt, echt Glück gehabt.
Ich frage mich nur, ob es dann auch möglich ist, meine bis jetzt geleisteten Zahlungen wieder zurück zu bekommen. Aber davon gehe ich nicht aus. Ich danke dir echt vom ganzen Herzen!
In dem folgenden Link, da der 3. Kasten mit der Überschrift "Wie beantrage ich eine Befreiung":
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Aber davon gehe ich nicht aus.
Doch kannst du. Das wird zurück erstattet, nachdem die Befreiung bestätigt wurde.
Es ist eine neue Regelung so wie ich das sehe.
Die Änderung gilt seit 1.1.2017 wenn du es genau wissen möchtest. Zu diesem Datum wurden zuletzt Änderungen des Rundfunkbeitragstaatsvertrags wirksam.
Ohh wow. Damit hätte ich echt nicht gerechnet. Ich war echt überzeugt davon, dass mich meine Unwissenheit nicht schützen würde und ich mich aus der Lage nicht so schnell retten könnte. Und das ich auch noch Geld wiederbekomme, übertrifft es echt. Du hast dir echt ein Sternchen verdient. Vielen Dank nochmal. :)
Ich geb zu das ist mir auch neu das das rückwirkend geht. Bist Du Dir da sicher ?
Bitte schau die anderen Kommentare unter meiner Antwort an, dort habe ich den Link genannt, wo du selber nachlesen kannst. Ja ich bin sicher, diese Möglichkeit besteht seit 1.1.2017 und ist im Rundfunkbeitragstaatsvertrag aufgenommen worden.
Ganz lieben Dank für den Stern. Hoffe es gibt keine Schwierigkeiten, die alg2 Bescheide wieder zu bekommen.
Natürlich kannst du dich rückwirkend befreien lassen, das geht bis zu 3 Jahre zurück. Du musst nur die entsprechenden ALG II-Bescheide oder Bestätigungen des Jobcenters vorlegen. Du könntest sogar Geld zurück bekommen, wenn du es für Zeiträume bezahlt hast, in denen du ALG II bezogen hast.
Vielen dank für die Antwort. Weißt du zufällig, ob ich bei den Freistellungsbescheiden eine Unterschrift raufsetzen muss? Sonst würde ich versuchen Sie mir nachher per Email nochmal zuschicken zu lassen, damit ich es gleich online verschicken kann. Besitze leider keinen Drucker, weswegen ich sie mir sonst persönlich abholen müsste oder per Post zuschicken lassen müsste, was an sich kein Problem wäre, nur wäre es per Email einfacher.
Entscheidend ist nur, dass auf dem Original eine Unterschrift ist oder falls das nicht der Fall ist, ausdrücklich vermerkt ist, dass der Bescheid, weil elektronisch erstellt, auch ohne Unterschrift wirksam ist.
Soweit ich weiß, gelten Befreiungen nicht rückwirkend.
da du die ratenzahlung akzeptiert hast, hast du auch die rechnung akzeptiert. Somit musst du die schuld begleichen, obgleich du befreit gewesen wärst.
Das hätte da keine Relevanz
wenn ich eine schuld anerkenne dann muss ich sie auch begleichen.
Nicht in diesem Fall.
Befreiungen gelten nicht rückwirkend.
Deine Antwort beruhigt mich gerade ungemein. Könntest du mir vielleicht sagen wo genau das auf der Seite steht? Ich bin gerade drauf, aber ich finde es leider nicht. Würde mich gerne selber nochmal vergewissern. Danke schonmal für deine Antwort.