Schulden bei der GEK, Hauptzollamt Braunschweig

4 Antworten

sieht schlecht aus. In DE gilt seit 2012 glaub ich (oder 2011) Krankenversicherungspflicht.. bin selber knapp dran vorbei gekommen. Wahrscheinlich fordern sie den Betrag jetzt ein, der von 2010 scheint iwie abgezogen ?!

Für einen Einspruch (Widerspruch) ist es zu spät, wenn bereits der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde. Da hast Du definitiv etwas verpasst. Den Widerspruch kannst Du nur gegen den Mahnbescheid vom Gericht einlegen, aber nicht gegen den Vollstreckungsbescheid. Es muss Dir irgendwann mal ein gelber Brief ins Haus geflattert sein. Hast Du den nicht gelesen? Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder Du suchst eine Schuldnerberatung auf, möglichst keine private, die zocken Dich noch mehr ab. Oder Du schreibst da noch einmal hin und bittest erneut um eine Aufstellung, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gerichtsvollzieher hat übrigens auch eine Aufstellung dabei und auch die Grundlage auf der die Schulden beruhen. Der hat auch ein Gerichtsurteil dabei. Wenn der Gerichtsvollzieher dies alles aktenkundig vorlegen kann, wird er pfänden. Stellt sich die Frage, ob etwas pfändbar ist. Wenn Du einen einfachen Lebensstandard hast und keine großartigen Guthaben, dann geht er ohne Pfändung. Wichtig wäre jetzt für Dich herauszufinden, ob dies alles seine Richtigkeit hat. Falls ja, dann schreib die Versicherung an und lege Deine privaten und sozialen Verhältnisse offen. Ich habe mal in einer Schuldnerberatung gearbeitet. Beratung habe ich nicht gemacht, nur Schriftverkehr. Deshalb kenne ich mich ein wenig aus. Du könntest also hinschreiben (erst alles prüfen, schriftliche Aufstellung): Ich bedaure sehr Ihre Forderung vom.... in Höhe von .... nicht ausgleichen zu können. Diese Forderung entstand durch.....(Absatz) Meine private und soziale Situation stellt sich wie folgt dar: Ich befinde mich derzeit noch in der Ausbildung und verfüge über ein Einkommen von .... (Belege hiefür in Kopie, also Ausbildungsgehalt, Kindergeld, Bafög, Unterhaltszahlungen). Ich habe eine kleine Wohnung und zahle ....€ Miete (Beleg in Kopie). Ich lebe daher am Existenzminimum. (Absatz) Ich möchte mich keinesfalls durch eine derart hohe Verschuldung in eine jahrelange Zahlungsunfähigkeit bringen. Ich bitte Sie daher dringend den Sachverhalt noch einmal zu prüfen und mir ggf. einen Schuldnachlass zu gewähren.(Absatz) Mit der Bitte auf Ihr Entgegenkommen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Deine Schulden summieren sich durch Zinsen/Gebühren bis sie bezahlt sind. Wenn du momentan nicht zahlen kannst wirst du um die Abgabe der EV nicht herrum kommen. Ein Anwalt bringt dir bei der berechtigten Forderung nichts. Nur ein Schuldnerberater. Ganz nebenbei kannst du momentan von der Krankenkasse keine Leistungen erwarten solange du die Schulden hast. Es wird daran gearbeitet den Fehler im Gesetz zu ändern. Also bis da hin nicht krank werden.

Wie wäre es, wenn Du zum Telefon greifst und in Erfahrung bringst, was der Gegenstand der Forderung ist?

Besser noch wäre, eine Außensetelle von denen persönlich aufzusuchen.