Schulden bei der Bundesagentur für Arbeit aus Selbständigkeit - weitere Zahlungsverpflichtungen angeben?
Hallo,
wegen hoher Forderungen aufgrund Überzahlung (meine Gewinne waren höher als in der vorausschauenden Anlage EKS vorsichtig angegeben) muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen.
Wie mit dem Feld zusätzliche Zahlungsverpflichtungen umgehen? Kann die Arge
- meinen Antrag auf sehr geringe Ratenzahlung
- und meine Selbständigkeit negativ bewerten (Einnahmen sind in den letzten Monaten minimal)
wenn ich sehr alte, relativ hohe Schulden angeben?
1 Antwort
Hallo Laune777
Grundsätzlich ist die Selbstauskunft als nicht zuverlässig anzusehen da die
Selbstauskunft nicht hinreichend belegt ist.
Daraus ergibt sich folgendes:Geringe Ratenzahlung muss gewährt werden.
Die Bewertung der Selbstständigkeit ist nicht erforderlich.
Sind relativ sehr alte,hohe Schulden vorhanden Schulden vorhanden müsste
eine Neuberechnung vorgenommen werden,und zwar so das die
Selbstständigkeit und die Leistungsversorgung nicht gefährdet sind.
Das ist der ordnungsgemäße Weg unter Vorraussetzung der vollständigen Angaben der Altlasten.
Gruß Ralf