Schuhregal im Hausflur?
Guten Tag,
mir ist bewusst, dass grundsätzlich keine Schuhe/Schuhschrank im Flur stehen dürfen.
Wenn dem so ist, dann müsste das aber im Mietvertrag stehen, nehme ich an? und wie sieht es aus, wenn 70% der Mieter ein Regal vor der Tür stehen haben, dann ist es ja vom Vermieter theoretisch nicht verboten? Jetzt stolpert der Opa von nebenan z.B. zufällig über mein Regal, wie sieht die Geschichte jetzt aus ?
Und wenn z.B. das Regal wirklich im Eck steht, sodass es unmöglich ist über das Regal zu stolpern, der Opa aber an den Treppen stolpert und dann aufs Regal knallt, ändert sich dann was?
18 Antworten
Fachlich steht bei imager schon alles drin, vielleicht noch der Bezug auf das Baurecht bzw. die Vorgaben der Feuerwehr. Ein explizites gesetzliches Verbot für Schuhschränke gibt es zwar nicht, aber es wird anderweitig geregelt - Beispiel:
- LBO RP §15, (1): http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/hcu/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=k&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BauORPV15P15&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
- Feuerwehr Mainz: http://www.berufsfeuerwehr-mainz.de/downloads/Merkblatt_Brandschutz_Treppenraum.pdf
Dabei sind 2 Dinge entscheidend: keine Stolperfalle im Verrauchungsfall, keine Brandlast.
Generell ist aber der Vermieter für die Einhaltung der Vorschriften im Treppenhaus zuständig und muss auch dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden. Vergleiche es auch mit dem Räum- und Streudienst auf dem Gehweg vor Eurem Haus.
Diese Vorgaben MÜSSEN aber NICHT im Mietvertrag stehen (ist natürlich immer besser, wenn doch). Es steht ja auch nicht drin, dass Du einen Mitbewohner die Treppe runter schubsen darfst (ok, heftiger Vergleich) und es ist dennoch untersagt.
Wenn dem so ist, dann müsste das aber im Mietvertrag stehen, nehme ich an?
Nein, umgekehrt! Wenn im Mietvertrag die Nutzung von nicht zur Mietsache gehoerenden Flaechen nicht ausdruecklich genehmigt wurde, hat der Mieter auch keinen Anspruch darauf.
Der Hausflur ist nicht mitvermietet und oftmals steht dieser auch nicht in dem Sondereigentum des Vermieters.
Entsprechend darfst du dort keinen Schrank aufstellen und tust du es doch, so kann man dich zur Entfernung zwingen.
Steht dort ein Schrank und jemand verletzt sich daran, so kommt ein Schadenersatz des Aufstellers in Frage.
Das müsste nur im Mietvertrag stehen, wenn der Flur tatsächlich eine Mietsache wäre.
Ansonsten ist immer der haftbar, der für etwas verantwortlich ist.
Steht in deinem Mietvertrag, dass du den Hausflur mitgemietet hast? Genau deshalb darfst du ihn auch nicht als Aufstellort für dein Regal nutzen.