Schuhe zurück geben Geld verlangen?

4 Antworten

er muss dir kein Gutschein geben, er hat die Pflicht die Schuhe zu reparieren oder er kann dir ein neues Paar zu geben.

wann wurde gekauft, wann trat der Fehler auf?

Du kannst zunächst einmal kein Geld verlangen. Du hast einen fehlerhaften Artikel bekommen und hast diesen reklamiert. Der Händler hat das Recht, nachzubessern. Er braucht Dir also lediglich einwandfreie Schuhe geben. Allerdings darf er das nicht beliebig oft. Gelingt es dem Händler nicht, Dich mit fehlerfreien Schuhen zu versorgen, kannst Du vom Kauf zurücktreten.

Einen Gutschein musst du nicht akzeptieren. Als kund hast du die Wahl zwischen Reparatur oder Umtausch gegen ein neues Paar. Der Verkäufer kann deine Wahl ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist. Also wenn z.B. die Reparatur 3 € kosten würde bei eiem Paar Schuhe für 300 €. Erst wenn zwei Reparaturversuche fehlschlagen oder das ersetzte Schuhpaar wieder fehlerhaft ist (schonj beim 1. Tausch), hast du einen Anspruch auf Wandlung, d.h. der Vertrag wird aufgehoben, du gibst die Fehlerhaften Schuhe zurück und bekommst dein Geld zurück (KEINEN Gutschein). Dir dürfen durch die Reklamation und deren Behebung keine Kosten entstehen. Nachlesen kannst du das auf den Webseiten der Verbraucherzentralen oder im BGB §§ 433 ff

Die Schuhe wurden im September gekauft und der Fehler trat ca. vor 2 Wochen auf. Die Schuhe hat er jedoch nicht mehr im Sortiment, also kann er mir Sie nicht nochmal geben.

Wenn er sie auch nicht reparieren kann, hast du Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises.